Hallo liebe Elster-Community,
ich brauche einmal den schlauen Rat der Steuer-Gemeinschaft:
Ich hatte seit Sommer 2017 Ausgaben fuer eine GmbH, die schlussendlich im Februar 2018 gegruendet wurde. Zu den Ausgaben zaehlen Kosten fuer Steuerberater, Logodesign, Coachings und Literatur.
Die GmbH laeuft (noch) im Nebenerwerb und ich bin hauptberuflich Angestellter.
Jetzt meine Frage an euch:
Wo trage ich diese vorweggenommenden Kosten genau in meine private Steuererklaerung ein? Bisher bin ich soweit, dass Anlage G wohl die richtige ist, aber in welche Zeilen kommt das rein? Wird das quasi einfach als Verlust in Zeile 4 angerechnet und ich schicke noch eine EUER dazu oder wie sieht das aus? Es hat schon einen Grund, warum ich einen Steuerberater fuer die Firma engagiert habe
Danke schon einmal fuer eure Muehen!
LG und schoenen Sonntag
Pascal
ich brauche einmal den schlauen Rat der Steuer-Gemeinschaft:
Ich hatte seit Sommer 2017 Ausgaben fuer eine GmbH, die schlussendlich im Februar 2018 gegruendet wurde. Zu den Ausgaben zaehlen Kosten fuer Steuerberater, Logodesign, Coachings und Literatur.
Die GmbH laeuft (noch) im Nebenerwerb und ich bin hauptberuflich Angestellter.
Jetzt meine Frage an euch:
Wo trage ich diese vorweggenommenden Kosten genau in meine private Steuererklaerung ein? Bisher bin ich soweit, dass Anlage G wohl die richtige ist, aber in welche Zeilen kommt das rein? Wird das quasi einfach als Verlust in Zeile 4 angerechnet und ich schicke noch eine EUER dazu oder wie sieht das aus? Es hat schon einen Grund, warum ich einen Steuerberater fuer die Firma engagiert habe
Danke schon einmal fuer eure Muehen!
LG und schoenen Sonntag
Pascal
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