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Ein Minus davor....

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    Ein Minus davor....

    Guten Morgen, ich habe jetzt zum ersten Mal meine Steuererklärung selber gemacht, jetzt habe ich das Formular erstmal gespeichert und und auf den Button Steuerberechnung geklickt, da kam dann ein 3-seitiges Blatt mit einem Kasten. Jetzt steht ein "-" davor, wäre jemand so freundlich und erklärt mir ob ich was zurück bekomme oder nachzahlen muss:

    Festgesetzt werden vom Abzug vom Lohn des Ehemanns verbleibende Beträge und im letzten Kasten steht: Insgesamt: - xxx,xx Euro



    Ist das in dem Kästchen die Endberechnung oder muss ich noch auf was anderes achten, was unten auf der letzten Seite steht?

    Da steht:

    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 1.054,00 €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen ( 23.813 €) beträgt 4,43 %.
    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
    Gesamtbetrag der Einkünfte ( 30.507 €) um abziehbare Aufwendungen
    (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 6.694 € gemindert.

    Ich danke Euch schon mal für die Beantwortung. Ich bin grad echt etwas überfordert, da dass das erste Mal ist.
    Schönes Wochenende noch....

    P.S. doch noch eine kleine Frage, es müssen ja keine Belege mehr mitgeschickt werden, wie schaut es aus, ich habe seit November 2017 eine Bescheinigung vom Versorgungsamt, da ich eine 30 % Behinderung habe, die habe ich auch angegeben, muss diese gleich mit rein und was ist mit der Lohnsteuerbescheinigung von 2017. Oder muss ich gar nichts mitschicken?
    Zuletzt geändert von momo29; 14.04.2018, 11:42.

    #2
    AW: Ein Minus davor....

    Insgesamt: - xxx,xx Euro
    Das ist die gesamte Erstattungssumme, mehr gibt es nicht zurück. Die Erläuterungen am Ende sollen nur über die durchschnittliche Steuerbelastung informieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ein Minus davor....

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist die gesamte Erstattungssumme, mehr gibt es nicht zurück. Die Erläuterungen am Ende sollen nur über die durchschnittliche Steuerbelastung informieren.
      Ok, also ist das der ungefähre Betrag was ich zurück bekomme?!

      Vielen Dank, ich habe gerade meinen Beitrag nochmal bearbeitet, könntest du mir vllt. dazu auch noch was sagen?

      P.S. doch noch eine kleine Frage, es müssen ja keine Belege mehr mitgeschickt werden, wie schaut es aus, ich habe seit November 2017 eine Bescheinigung vom Versorgungsamt, da ich eine 30 % Behinderung habe, die habe ich auch angegeben, muss diese gleich mit rein und was ist mit der Lohnsteuerbescheinigung von 2017. Oder muss ich gar nichts mitschicken?

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        #4
        AW: Ein Minus davor....

        Zitat von momo29 Beitrag anzeigen
        Ok, also ist das der ungefähre Betrag was ich zurück bekomme?!
        Wenn alles richtig ausgefüllt wurde dann ist das der genaue Betrag.

        Zitat von momo29 Beitrag anzeigen
        muss diese gleich mit rein
        Gerade wegen der zusätzlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines 30%igen GdBs würde ich dies von mir aus dem Finanzamt zukommen lassen.

        Zitat von momo29 Beitrag anzeigen
        was ist mit der Lohnsteuerbescheinigung von 2017
        Das wär ja toll, keine Belege mehr, aber alle Lohnsteuerbescheinigungen. Natürlich werden diese vom Arbeitgeber übermittelt und müssen vom Arbeitnehmer nicht mehr vorgelegt werden.

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          #5
          AW: Ein Minus davor....

          Ok vielen Dank schon mal, dann kann ich sie ja fertig machen und losschicken...

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            #6
            AW: Ein Minus davor....

            Die Lohnsteuerbescheinigung muss nicht vorgelegt werden, das war schon bisher so!

            Bei erstmaliger Geltendmachung einer Behinderung ist ein Nachweis einzureichen, das steht bei Zeile 61 des Hauptvordrucks doch ausdrücklich dabei.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Ein Minus davor....

              Das wusste ich gar nicht, dass man das nicht mitbeilegen muss. ich habe es bisher immer gemacht ;-)....jetzt schicke ich den Antrag und das Schreiben auf die 30 % Behinderung mit.

              Euch noch einen schönen Samstag und nochmal vielen Dank

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                #8
                AW: Ein Minus davor....

                da der GdB unter 50 % liegt, prüfe vorher mal, ob BESCHEINIGT wurde, dass die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht oder dass aufgrund der Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften eine Rente bezahlt wird. Ist das nicht der Fall, steht Dir kein Pauschbetrag zu, Du darfst die Eintragungen nicht vornehmen und das Belegthema hat sich erledigt.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Ein Minus davor....

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  da der GdB unter 50 % liegt, prüfe vorher mal, ob BESCHEINIGT wurde, dass die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht oder dass aufgrund der Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften eine Rente bezahlt wird. Ist das nicht der Fall, steht Dir kein Pauschbetrag zu, Du darfst die Eintragungen nicht vornehmen und das Belegthema hat sich erledigt.
                  Die 30 % sind unbefristet und hat nichts mit der Arbeit zu tun. Die EM-Rente die ich beziehe, bezieht sich auf eine andere Krankheit. Allerdings bekomme ich diese erst seit diesem Jahr und muss sie ja erst 2019 geltend machen bei der Steuererklärung

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                    #10
                    AW: Ein Minus davor....

                    Eine EM-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt für die Prüfung der weiteren Anspruchsvoraussetzungen ohnehin außen vor, da zählen nur gesetzliche Unfallrenten und vergleichbare Bezüge.

                    Ein andere Krankheit kann natürlich dazu führen, dass der Grad der Behinderung ab 2018 auf 50 oder mehr steigt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Ein Minus davor....

                      Jetzt hofe ich doch alles richtig gemacht zu haben für 2017? Bin jetzt gerade verwirrt :-D

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                        #12
                        AW: Ein Minus davor....

                        Zitat von momo29 Beitrag anzeigen
                        Jetzt hofe ich doch alles richtig gemacht zu haben für 2017? Bin jetzt gerade verwirrt :-D
                        Hallo,

                        warum verwirrt?

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Ein Minus davor....

                          Also noch einmal, Du hast nur 2/3 der Frage beantwortet: Du hast 30 % GdB und hat weder eine Rente nach sich gezogen noch beruht auf einer Berufskrankheit. Was ist jetzt mit der BESCHEINIGUNG der dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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