Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kind lebt im Ausland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kind lebt im Ausland

    Hallo,

    unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im Inland können für im Ausland lebende Kinder im Drittland Kinderfreibeträge in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierzu folgende Frage: Wenn in der Einkommensteuererklärung nun ein im Ausland lebendes Kind angegeben wird, wie wird diese Angabe vom Finanzamt überprüft? Wird hier ggf. eine Geburtsurkunde verlangt? Hat jemand Erfahrungen für einen solchen Fall? Was passiert wenn keine Geburtsurkunde vorgelegt werden kann?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Kind lebt im Ausland

    Sicher wird eine Geburtsurkunde verlangt, ggf. eine Lebendbescheinigung. Wenn du die Kindeseigenschaft nicht nachweisen kannst, dann gibt es halt auch nichts.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    Lädt...
    X