Hallo,
unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im Inland können für im Ausland lebende Kinder im Drittland Kinderfreibeträge in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierzu folgende Frage: Wenn in der Einkommensteuererklärung nun ein im Ausland lebendes Kind angegeben wird, wie wird diese Angabe vom Finanzamt überprüft? Wird hier ggf. eine Geburtsurkunde verlangt? Hat jemand Erfahrungen für einen solchen Fall? Was passiert wenn keine Geburtsurkunde vorgelegt werden kann?
Viele Grüße
unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im Inland können für im Ausland lebende Kinder im Drittland Kinderfreibeträge in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierzu folgende Frage: Wenn in der Einkommensteuererklärung nun ein im Ausland lebendes Kind angegeben wird, wie wird diese Angabe vom Finanzamt überprüft? Wird hier ggf. eine Geburtsurkunde verlangt? Hat jemand Erfahrungen für einen solchen Fall? Was passiert wenn keine Geburtsurkunde vorgelegt werden kann?
Viele Grüße
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