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Kind lebt im Ausland

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kind lebt im Ausland

    Sicher wird eine Geburtsurkunde verlangt, ggf. eine Lebendbescheinigung. Wenn du die Kindeseigenschaft nicht nachweisen kannst, dann gibt es halt auch nichts.

    Einen Kommentar schreiben:


  • TommyBoy
    hat ein Thema erstellt Kind lebt im Ausland.

    Kind lebt im Ausland

    Hallo,

    unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im Inland können für im Ausland lebende Kinder im Drittland Kinderfreibeträge in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierzu folgende Frage: Wenn in der Einkommensteuererklärung nun ein im Ausland lebendes Kind angegeben wird, wie wird diese Angabe vom Finanzamt überprüft? Wird hier ggf. eine Geburtsurkunde verlangt? Hat jemand Erfahrungen für einen solchen Fall? Was passiert wenn keine Geburtsurkunde vorgelegt werden kann?

    Viele Grüße
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