Hallo zusammen,
Ich war im Jahre 2016 noch freiberuflich tätig. Meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 hat daher mein Steuerberater letztes Jahr (im Jahr 2017) angefertigt. Soweit so gut.
2017 war ich das ganze Jahr über angestellt d.h. habe nur Einkommen aus nicht selberständiger Arbeit bezogen, so dass ich meine Steuererklärung für 2017 jetzt selber anfertige.
Der Gebührenbescheid des Steuerberaters habe ich natürlich erst 2017 erhalten mit dem Hinweis diese als nachträgliche Betriebsausgaben geltend machen zu können.
Jetzt ist meine Fragen: Wo genau trage ich das ein? Muss ich dazu nochmal eine Anlage S ausfüllen? Und dann in die Zeile "Einkommen aus selbständiger Arbeit" den Netto-Betrag als Negativbetrag ausweisen?? Was ist mit der Umsatzsteuer? Muss ich dazu nochmal eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Vielen lieben Dank im Voraus!
Ich war im Jahre 2016 noch freiberuflich tätig. Meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 hat daher mein Steuerberater letztes Jahr (im Jahr 2017) angefertigt. Soweit so gut.
2017 war ich das ganze Jahr über angestellt d.h. habe nur Einkommen aus nicht selberständiger Arbeit bezogen, so dass ich meine Steuererklärung für 2017 jetzt selber anfertige.
Der Gebührenbescheid des Steuerberaters habe ich natürlich erst 2017 erhalten mit dem Hinweis diese als nachträgliche Betriebsausgaben geltend machen zu können.
Jetzt ist meine Fragen: Wo genau trage ich das ein? Muss ich dazu nochmal eine Anlage S ausfüllen? Und dann in die Zeile "Einkommen aus selbständiger Arbeit" den Netto-Betrag als Negativbetrag ausweisen?? Was ist mit der Umsatzsteuer? Muss ich dazu nochmal eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Vielen lieben Dank im Voraus!
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