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Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler

    ich würde bei nur einer Zahl die Anlage EÜR lassen, den Betrag in die Anlage S eintragen und die Rechnung beifügen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler

    Zitat von anabie Beitrag anzeigen
    Na, ich wollte das Formular in ElsterOnline anlegen.
    Du postest hier im Unterforum ElsterFormular.

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  • anabie
    antwortet
    AW: Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler

    Na, ich wollte das Formular in ElsterOnline anlegen.
    Unter "Formulare und Leistungen" - "Alle Formulare" konnte ich das Formular auswählen und auf der ersten Seite (wo nur das Kalenderjahr abgefragt wird) stehen unten diverse Erläuterungen zu dem Formular. U.a. eben auch besagter Satz....

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler

    Zitat von anabie Beitrag anzeigen
    Ähm, ganz vorne in dem EÜR-Formular steht: " Die Anlage EÜR ist nicht zu verwenden, sofern lediglich Betriebsausgaben festgestellt werden (zum Beispiel bei Kostenträgergemeinschaften)."
    Wo steht das im Formular? Bei ElsterFormular! Ich kann das nur in der gedruckten 'Anleitung' entdecken, unter der Überschrift Nur bei Gesellschaften/Gemeinschaften.

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  • anabie
    antwortet
    AW: Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler

    Ähm, ganz vorne in dem EÜR-Formular steht:

    " Die Anlage EÜR ist nicht zu verwenden, sofern lediglich Betriebsausgaben festgestellt werden (zum Beispiel bei Kostenträgergemeinschaften)."

    Jetzt habe ich in meinem Fall ja aber nur die Ausgabe für den Steuerberater. Wie löse ich das jetzt???

    Nochmals vielen lieben Dank im Voraus!!

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  • anabie
    antwortet
    AW: Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler

    Ok, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Das hilft mir sehr!
    LG

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler

    Formell müsstest du eine EÜR erstellen, in der du die auf die Gewinnermittlung entfallenden Kosten des Steuerberaters als Betriebsausgaben erklärst. Das Ergebnis trägst du als Negativbetrag in die Anlage S ein.

    Wenn du mit deiner freiberuflichen Tätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt warst und die Vorsteuer aus der Rechnung des Steuerberaters erstattet haben willst, wird das ohne Umsatzsteuererklärung nicht gehen.

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  • anabie
    hat ein Thema erstellt Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler.

    Nachträgliche Betriebsausgaben - Freiberufler

    Hallo zusammen,

    Ich war im Jahre 2016 noch freiberuflich tätig. Meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 hat daher mein Steuerberater letztes Jahr (im Jahr 2017) angefertigt. Soweit so gut.

    2017 war ich das ganze Jahr über angestellt d.h. habe nur Einkommen aus nicht selberständiger Arbeit bezogen, so dass ich meine Steuererklärung für 2017 jetzt selber anfertige.
    Der Gebührenbescheid des Steuerberaters habe ich natürlich erst 2017 erhalten mit dem Hinweis diese als nachträgliche Betriebsausgaben geltend machen zu können.

    Jetzt ist meine Fragen: Wo genau trage ich das ein? Muss ich dazu nochmal eine Anlage S ausfüllen? Und dann in die Zeile "Einkommen aus selbständiger Arbeit" den Netto-Betrag als Negativbetrag ausweisen?? Was ist mit der Umsatzsteuer? Muss ich dazu nochmal eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

    Vielen lieben Dank im Voraus!
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