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Muss ich meinen Bausparvertrag trotz Freistellungsauftrag angeben?

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    Muss ich meinen Bausparvertrag trotz Freistellungsauftrag angeben?

    Hallo, mich beschäftigt folgende Frage:

    Muss ich die Anlage KAP ausfüllen, obwohl die Kapitalerträge meines Bausparvertrags den gesetzten Freistellungsauftrag nicht übersteigen?

    Und wann muss ich die Steuerbescheinigung der Bausparkasse beim Finanzamt einreichen? Wenn ich die Anlage KAP ausgefüllt habe oder auch wenn dies nicht notwendig ist?

    Vielen Dank schon einmal

    #2
    AW: Muss ich meinen Bausparvertrag trotz Freistellungsauftrag angeben?

    Nein.

    Nur wenn das Finanzamt sie anfordert. Was es ja sowieso nicht machen wird, da Du die Anlage KAP ja gar nicht einreichst. Und selbst dann häufig nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Muss ich meinen Bausparvertrag trotz Freistellungsauftrag angeben?

      Danke dir

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