Hallo, mich beschäftigt folgende Frage:
Muss ich die Anlage KAP ausfüllen, obwohl die Kapitalerträge meines Bausparvertrags den gesetzten Freistellungsauftrag nicht übersteigen?
Und wann muss ich die Steuerbescheinigung der Bausparkasse beim Finanzamt einreichen? Wenn ich die Anlage KAP ausgefüllt habe oder auch wenn dies nicht notwendig ist?
Vielen Dank schon einmal
Muss ich die Anlage KAP ausfüllen, obwohl die Kapitalerträge meines Bausparvertrags den gesetzten Freistellungsauftrag nicht übersteigen?
Und wann muss ich die Steuerbescheinigung der Bausparkasse beim Finanzamt einreichen? Wenn ich die Anlage KAP ausgefüllt habe oder auch wenn dies nicht notwendig ist?
Vielen Dank schon einmal
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