Hallo,
wie sieht es eigentlich aus, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Stadt A habe, in Stadt B arbeite ich aber. Dort habe ich dann eine Zweitwohnung wo meine Frau und Kind wohnen.
Mein Arbeitgeber zahlt mir aber die 20 € Unterkunftskosten als steuerfreie Pauschale. Ebenfalls werden mir die Kosten zwischen Unterkunft und Arbeitsstätte und der Rückweg zur Unterkunft vom Arbeitgeber gezahlt.
Kann ich dann steuerlich dennoch die Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen?
Sprich, Miete, Strom, Wasser, Wärme und Rundfunkgebühren am Unterkunftsort in Stadt B?
Dies alles ist dann sicherlich als Auswärtstätigkeit zu erfassen?
wie sieht es eigentlich aus, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in Stadt A habe, in Stadt B arbeite ich aber. Dort habe ich dann eine Zweitwohnung wo meine Frau und Kind wohnen.
Mein Arbeitgeber zahlt mir aber die 20 € Unterkunftskosten als steuerfreie Pauschale. Ebenfalls werden mir die Kosten zwischen Unterkunft und Arbeitsstätte und der Rückweg zur Unterkunft vom Arbeitgeber gezahlt.
Kann ich dann steuerlich dennoch die Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen?
Sprich, Miete, Strom, Wasser, Wärme und Rundfunkgebühren am Unterkunftsort in Stadt B?
Dies alles ist dann sicherlich als Auswärtstätigkeit zu erfassen?
Kommentar