Hallo
Ich habe ein Problem :
Mein Mann hatte 01.10.2001 eine Erwerbsminderungsrente.
04/2007 wurde ein Antrag auf Überprüfung gestellt . Mit der Antwort wird bearbeitet.
10/2017 ging er in Altersrente und dann fand die Rentenversicherung den unbearbeiteten Antrag.
Nun kam es zur Überprüfung und zur Nachzahlung.
Da ist nun das Problem 1913,11 € Zinsen .
In Internet habe ich gelesen § 20 abs. 1 Nr. 7 estg einzutragen. Aber gibt es nicht .
Wir sind verheiratet und gemeinsam veranlagt .
Ich mache ich das nun was muss ich ankreutzen und wo die Summe eintragen ?
Muss ich die Zinsen teilen Ehemann und Ehefrau , in der Kirche sind wir nicht ,Steuern wurde auf den Zinsen nicht einbehalten .
Weitere Zinseinnahmen haben wir nicht und wird es auch nie mehr geben .
Ich hoffe Hilfe zu bekommen .
LG
Sybille Sieg
Ich habe ein Problem :
Mein Mann hatte 01.10.2001 eine Erwerbsminderungsrente.
04/2007 wurde ein Antrag auf Überprüfung gestellt . Mit der Antwort wird bearbeitet.
10/2017 ging er in Altersrente und dann fand die Rentenversicherung den unbearbeiteten Antrag.
Nun kam es zur Überprüfung und zur Nachzahlung.
Da ist nun das Problem 1913,11 € Zinsen .
In Internet habe ich gelesen § 20 abs. 1 Nr. 7 estg einzutragen. Aber gibt es nicht .
Wir sind verheiratet und gemeinsam veranlagt .
Ich mache ich das nun was muss ich ankreutzen und wo die Summe eintragen ?
Muss ich die Zinsen teilen Ehemann und Ehefrau , in der Kirche sind wir nicht ,Steuern wurde auf den Zinsen nicht einbehalten .
Weitere Zinseinnahmen haben wir nicht und wird es auch nie mehr geben .
Ich hoffe Hilfe zu bekommen .
LG
Sybille Sieg
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