Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Jahr 2017 habe ich durchgehend im Nebenerwerb ein Einzelunternehmen(befreit von der Umsatzsteuer) geführt(wobei ich bisher nur Ausgaben hatte) und zusätzlich gemeinsam mit meinem Freund eine GbR(auch nur im Nebenerwerb und umsatzsteuerbefreit) gegründet.
Meine Ausbildung habe ich Anfang Juni abgeschlossen.
und im Dezember habe ich angefangen zu arbeiten (sozialversicherungspflichtig). Der Monatslohn wurde mir noch Ende Dezember überwiesen.
Jetzt möchte ich die Steuererklärung über Elster machen:
Kann ich die beiden Angelegenheiten: privat (Anlage N) und Einzelunternehmen (EÜR) in einer Einkommenssteuererklärung ausfüllen?
Und wie sieht das ganze mit der GbR aus? Muss ich das auch da mit reinpacken oder muss ich dafür eine extra Einkommenssteuerklärung mit EÜR machen?
Also rufe ich insgesamt 1 oder 2 mal Elster auf?
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.
Beste Grüße
Jessili
in dem Jahr 2017 habe ich durchgehend im Nebenerwerb ein Einzelunternehmen(befreit von der Umsatzsteuer) geführt(wobei ich bisher nur Ausgaben hatte) und zusätzlich gemeinsam mit meinem Freund eine GbR(auch nur im Nebenerwerb und umsatzsteuerbefreit) gegründet.
Meine Ausbildung habe ich Anfang Juni abgeschlossen.
und im Dezember habe ich angefangen zu arbeiten (sozialversicherungspflichtig). Der Monatslohn wurde mir noch Ende Dezember überwiesen.
Jetzt möchte ich die Steuererklärung über Elster machen:
Kann ich die beiden Angelegenheiten: privat (Anlage N) und Einzelunternehmen (EÜR) in einer Einkommenssteuererklärung ausfüllen?
Und wie sieht das ganze mit der GbR aus? Muss ich das auch da mit reinpacken oder muss ich dafür eine extra Einkommenssteuerklärung mit EÜR machen?
Also rufe ich insgesamt 1 oder 2 mal Elster auf?
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.
Beste Grüße
Jessili
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