Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung erkennt keinen Freibetrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung erkennt keinen Freibetrag

    Hallo Leute,

    2018 hatte ich Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Ich verstehe nicht, warum mir bei deinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit die vollen 13.531 angerechnet werden? Der Steuerfreibetrag liegt bei 9.000 Euro. Es müssten mir doch also nur 4.531 angerechnet werden, oder? Warum wird mir mein gesamtes Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit angerechnet - habe ich hier nicht schon Einkommenssteuer / Lohnsteuer drauf bezahlt? Ich bin echt total verwirrt. Meine Steuerberechnung sieht so aus:


    Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    aus freiberuflicher Tätigkeit . . . . . . . . . . . 13.531
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.531. . . . . . . . . . . . . . 13.531
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.101
    ab
    Werbungskosten
    Mehraufwendungen für Verpflegung. . . . 204
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -204
    Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . 204
    mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschbetrag -1.000
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.101. . . . . . . . . . . . . . . 5.101
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 18.632. . . . . . . . . . . . . . 18.632
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18.632
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 1.134
    davon 86 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 976
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -567
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409. . . . 409
    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 1.279
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 183
    Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.462 . . 1.462
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 91
    Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.553
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.553
    Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . 1.962. . . . -1.962
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . 0
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16.634
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . 16.634. . . . . . . . . . . . . . . 1.596
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.596
    Berechnung des Solidaritätszuschlags

    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.596
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.596


    Danke für eine kurze Info.

    Herzlichst
    Ant123

    #2
    Der Grundfreibetrag ist in den Steuertarif integriert und erscheint deshalb nicht in der Steuerberechnung. Der ist bei den 1.596 € schon berücksichtigt.

    Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die natürlich angerechnet wird. Am Anfang der Vorausberechnung gibt es dazu eine Tabelle.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie24 ,

      danke, kannst du mir das erklären? "Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die natürlich angerechnet wird. Am Anfang der Vorausberechnung gibt es dazu eine Tabelle." - hab ich vergessen die Lohnsteuer geltend zu machen?

      Herzlichst
      Ant123

      Kommentar


        #4
        Ah, du meinst bestimmt das:

        Festgesetzt werden | 1.596,00 |
        Abzug vom Lohn | -328,00 |
        verbleibende Beträge | 1.268,00 |

        Trotzdem total unlogisch.

        Ant123

        Kommentar


          #5
          Festgesetzt werden | 1.596,00 |
          Abzug vom Lohn | -328,00 |
          verbleibende Beträge | 1.268,00
          Genau das habe ich gemeint. 1,268,00 € musst du noch bezahlen. Was soll daran nicht logisch sein?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Meiner Auffassung nach wird es doppelt versteuert. Ich habe auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (6.101 € bzw. minus Werbekostenpauschale 5.101 €) ja bereits 328,00 € Lohnsteuer gezahlt. Es erschließt sich mir nicht, warum ich darauf jetzt noch Einkommenssteuer zahlen soll... Hätte ich keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, hätte ich keine Steuererklärung gemacht und die Sache wäre so erledigt gewesen, oder nicht?

            Kommentar


              #7
              Bei der Einkommensteuer werden die Einkünfte aus allen Einkunftsarten addiert. Nach Abzug von Sonderausgaben usw. wird ein
              zu versteuerndes Jahreseinkommen ermittelt, da sind in deinem Fall 16.634,00 €. Darauf sind nach Tarif 1.596,00 € Steuer zu
              entrichten, die bereits bezahlte Lohnsteuer wird davon abgezogen.

              Da ist nichts doppelt!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                Hätte ich keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, hätte ich keine Steuererklärung gemacht und die Sache wäre so erledigt gewesen, oder nicht?
                Ja, richtig. Und wenn du keinen Lohn bekommen hättest wäre es - fast - genauso.
                So darf man aber nicht denken.

                Die ersten grob 12.000 Euro sind - letztendlich - steuerfrei. Diesen Freibetrag hast du aber zum Teil schon über den Lohn bekommen (328 Euro sind ja nicht einmal 10%), ergo steht er dir für die selbstständigen Einkünfte nicht mehr komplett zur Verfügung.
                Du darfst auch nicht nur die Nachzahlung anschauen, sonder die festgesetzten Steuern; und ca. 10% (1.596 von 16.634) sind da nun auch nicht besonders viel. Hättest du 16.634* Euro Lohn gehabt wären es auch wieder 1.596 Steuern gewesen, also kein Unterschied.

                *natürlich nach Werbungskosten und Sonderausgaben

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar

                Lädt...
                X