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Einzelveranlagung bei verheirateten Paaren

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    Einzelveranlagung bei verheirateten Paaren

    Hallo zusammen,
    ich habe hier eine Frage, da ich mit der Steuererklärung nicht weiter komme. Folgender Sachverhalt: Ehefrau, die schon einmal verheiratet war und aus 1. Ehe 2 Kinder mit in die 2. Ehe genommen hat. Beide möchte ich nun zusammen veranlagen. Elster gibt aber die Fehlermeldung "Die Eltern werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, welche der steuerpflichtige Person selbst bezahlt hat."
    Das Häkchen im Hauptformular wurde natürlich auf "zusammen veranlagt" gesetzt.
    Kann es sein, dass wenn der neue Ehepartner kein Kindschaftsverhältnis zu den Kindern hat (weil der Ex ja Unterhalt bezahlt), dass dann eine gemeinsame Veranlagung in der neuen Ehe nicht möglich ist???? Ich bin total verwirrt!!
    Danke schonmal vorab

    #2
    AW: Einzelveranlagung bei verheirateten Paaren

    Hallo Claudia70,

    du hast dich also als Ehefrau eingetragen und deinen neuen Mann als Ehemann im Hauptvordruck.
    Der Fehler muss da irgendwo in der Anlage Kind sitzen.
    Schau dir mal die Seite 3 auf der Anlage Kind an, da dürften keine Eintragungen ab Zeile 69 stehen, da steht ja extra darüber nur bei nicht zusammenveranlagten Eltern ausfüllen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einzelveranlagung bei verheirateten Paaren

      Zitat von Claudia70 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,
      ich habe hier eine Frage, da ich mit der Steuererklärung nicht weiter komme. Folgender Sachverhalt: Ehefrau, die schon einmal verheiratet war und aus 1. Ehe 2 Kinder mit in die 2. Ehe genommen hat. Beide möchte ich nun zusammen veranlagen. Elster gibt aber die Fehlermeldung "Die Eltern werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, welche der steuerpflichtige Person selbst bezahlt hat."
      Das Häkchen im Hauptformular wurde natürlich auf "zusammen veranlagt" gesetzt.
      Kann es sein, dass wenn der neue Ehepartner kein Kindschaftsverhältnis zu den Kindern hat (weil der Ex ja Unterhalt bezahlt), dass dann eine gemeinsame Veranlagung in der neuen Ehe nicht möglich ist???? Ich bin total verwirrt!!
      Danke schonmal vorab
      Hallo,

      welche Felder hast du in Anlage Kind ausgefüllt? Bitte alle Angaben.
      Was meinst du mit? Ich möchte beide zusammen veranlagen Dich und deinen Mann? sonst gibt das keinen Sinn

      Gruß FIGUL

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Claudia70,

      du hast dich also als Ehefrau eingetragen und deinen neuen Mann als Ehemann im Hauptvordruck.
      Der Fehler muss da irgendwo in der Anlage Kind sitzen.
      Schau dir mal die Seite 3 auf der Anlage Kind an, da dürften keine Eintragungen ab Zeile 69 stehen, da steht ja extra darüber nur bei nicht zusammenveranlagten Eltern ausfüllen.

      Tschüß
      Hallo,

      das stimmt hier nicht.
      Die Eltern werden NICHT zusammenveranlagt. Da die Kinder aus einer anderen Beziehung stammen.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Einzelveranlagung bei verheirateten Paaren

        Kann es sein, dass wenn der neue Ehepartner kein Kindschaftsverhältnis zu den Kindern hat (weil der Ex ja Unterhalt bezahlt), dass dann eine gemeinsame Veranlagung in der neuen Ehe nicht möglich ist????
        Du vermengst da etwas! Natürlich ist eine Zusammenveranlagung der Eheleute möglich.

        Der jetzige Ehemann ist aber nicht der Vater der Kinder, das heißt, die Elternteile der von der Ehefrau mit in die Ehe gebrachten Kinder werden nicht zusammen veranlagt!

        Nur darauf bezieht sich die Meldung:

        Die Eltern werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, welche die steuerpflichtige Person selbst bezahlt hat.
        Mit steuerpflichtige Person ist hier die Mutter gemeint. Es müssen Angaben in den Zeilen 69 und 71 der Anlage Kind gemacht werden, eventuell auch in Zeile 73.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Einzelveranlagung bei verheirateten Paaren

          Hallo FIGUL,

          die Eheleute sollten doch zusammen veranlagt werden können -> warum eigentlich nicht ?

          Tschüß

          P.S. hat sich durch den Beitrag von Charlie24 eigentlich geklärt !
          Zuletzt geändert von holzgoe; 03.05.2018, 12:44. Grund: Ergänzung

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            #6
            AW: Einzelveranlagung bei verheirateten Paaren

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du vermengst da etwas! Natürlich ist eine Zusammenveranlagung der Eheleute möglich.

            Der jetzige Ehemann ist aber nicht der Vater der Kinder, das heißt, die Elternteile der von der Ehefrau mit in die Ehe gebrachten Kinder werden nicht zusammen veranlagt!

            Nur darauf bezieht sich die Meldung:



            Mit steuerpflichtige Person ist hier die Mutter gemeint. Es müssen Angaben in den Zeilen 69 und 71 der Anlage Kind gemacht werden, eventuell auch in Zeile 73.
            Vielen Dank!!! Das war jetzt der helfende Hinweis mit den Zeilen 69 und 71!!! Danke für die Hilfe und schönen Tag noch :-)

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              #7
              AW: Einzelveranlagung bei verheirateten Paaren

              Zitat von Claudia70 Beitrag anzeigen
              2 Kinder ... Beide möchte ich nun zusammen veranlagen
              Natürlich können die Kinder nicht zusammen veranlagt werden. Überhaupt veranlagt das Finanzamt. Wenn Du veranlagen möchtest, dann geht das nur, wenn Du beim Finanzamt arbeitest.

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