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Anlage EÜR - 3. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen - Entnahmen und Einlagen

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  • Foto Leki
    antwortet
    Hallo zusammen! Ich mache EÜR für erste mal, letzes Jahr habe ich meine Kleingewerbe angemeldet und ich brauche ein bisschen Ermutigung...

    Wenn ich mache Steuererklärung für Kleingewerbe als Fotograf, brauche ich noch welche Anlage aus zu füllen?

    Ich habe in diese Thema geschrieben, weil bei EÜR es ist mir nicht ganz klar was soll ich im "Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen" einschreiben. Was könnte ein Anfänger Fotograf hier schreiben? Ich verstehe diese Zeile nicht. Kann Jemand mir das erklären?

    Anmerkung 2020-04-09 212014.jpg

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  • Moky
    antwortet
    AW: Anlage EÜR - 3. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen - Entnahmen und Einlage

    Ganz herzlichen Dank an die beiden Helferlein.

    Gruß von Monika

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage EÜR - 3. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen - Entnahmen und Einlage

    Die Frage hat zwar jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber du hast sie dir selbst richtig beantwortet.

    Vom Geschäftskonto gezahlte Privatsteuern sind private Entnahmen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage EÜR - 3. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen - Entnahmen und Einlage

    Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG). Das sollte deine Frage beantworten.

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  • Anlage EÜR - 3. Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen - Entnahmen und Einlagen

    Hallo liebe Helferlein,

    ich bin mir nicht sicher, ob zu den Entnahmen, einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen auch die gezahlten Privatsteuern gehören. Eigentlich sind es ja auch private Entnahmen.

    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe.

    Viele Grüße von Monika
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