Hallo allerseits,
ich habe das Gewerbe am 31.12.2017 aufgegeben und aufgelöst.
Im Jahr 2017 hatte ich sage und schreibe 0 € Umsatz und nur Spesen.
Im "Buchwert zu Beginn des Berechnungszeitraums" habe ich den 283€ eingetragen. Unter "Afa/Auflösungsbetrag" habe ich 282€ eingetragen, da ich hörte, der "Buchwert zum Ende des Berechnungszeitraums" darf nicht 0€ sein. Da es sonst als "verschrottet" gilt.
Der Restwerts des Telefons habe ich unter Amazon in Höhe von 200€ ermittelt.
Wo trage ich die 200€ Restwert ein, als Überführung des Telefons in mein Privatvermögen?
Herzliche Dank für eure Unterstützung.
ich habe das Gewerbe am 31.12.2017 aufgegeben und aufgelöst.
Im Jahr 2017 hatte ich sage und schreibe 0 € Umsatz und nur Spesen.
Im "Buchwert zu Beginn des Berechnungszeitraums" habe ich den 283€ eingetragen. Unter "Afa/Auflösungsbetrag" habe ich 282€ eingetragen, da ich hörte, der "Buchwert zum Ende des Berechnungszeitraums" darf nicht 0€ sein. Da es sonst als "verschrottet" gilt.
Der Restwerts des Telefons habe ich unter Amazon in Höhe von 200€ ermittelt.
Wo trage ich die 200€ Restwert ein, als Überführung des Telefons in mein Privatvermögen?
Herzliche Dank für eure Unterstützung.
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