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Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

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    Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

    Hallo allerseits,

    ich habe das Gewerbe am 31.12.2017 aufgegeben und aufgelöst.
    Im Jahr 2017 hatte ich sage und schreibe 0 € Umsatz und nur Spesen.

    Im "Buchwert zu Beginn des Berechnungszeitraums" habe ich den 283€ eingetragen. Unter "Afa/Auflösungsbetrag" habe ich 282€ eingetragen, da ich hörte, der "Buchwert zum Ende des Berechnungszeitraums" darf nicht 0€ sein. Da es sonst als "verschrottet" gilt.

    Der Restwerts des Telefons habe ich unter Amazon in Höhe von 200€ ermittelt.

    Wo trage ich die 200€ Restwert ein, als Überführung des Telefons in mein Privatvermögen?

    Herzliche Dank für eure Unterstützung.

    #2
    AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

    Hallo
    bitte mal im Internet recherchieren nach den Begriffen
    Buchwert
    Abschreibung
    Unterschied zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert.
    Gruß Xaver

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      #3
      AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

      Schau dir mal das Anlageverzeichnis (Teil 2) der EÜR genauer an. Du kannst nicht einfach eine willkürliche Sonder-AfA für das Mobiltelefon eintragen:

      Den Entnahmegewinn kannst du in Zeile 18 der EÜR eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

        Hallo,

        erst einmal danke für die Info Charlie24. Zeile 18EÜR, wie Schuppen vor den Augen. Danke! :-)

        Ich bin etwas verwirrt, Ich hatte in den letzten Jahren das Mobiltelefon unter AVEÜR Zeile 12 "bewegliche Güter" (ohne GWG) eingetragen und den Restbuchungsbetrag immer ins Folgejahr übernommen. Dies wurde soweit ich ersehen konnte vom FA als lineare Abschreibung (Nettoneuwert 410€ netto) auch angenommen.

        2017 ist der Restbetrag von 283€ übrig und ich würde den in die gleiche Zeile eintragen wie die Jahre zuvor und halt 282€ abschreiben, Restbuchwert 1€, oder muss man dies bei der Restabschreibung anders eintragen?

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          #5
          AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

          ... Restbuchwert 1€, oder muss man dies bei der Restabschreibung anders eintragen?
          Du musst das anders eintragen, da es sich um einen Abgang handelt! Unter AfA trägst du das ein, was auf das Jahr 2017 regulär entfällt, dann würde ein Restbuchwert verbleiben.

          Den gibst du bei Abgänge in der Spalte rechts daneben ein, dann geht der Restbuchwert auf 0, was ja bei einer Entnahme auch so sein muss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

            Hi Charlie,

            Zeile 18 EÜR habe ich 200€ Restwert eingetragen. Danke dafür!

            Hier ein Link zum Bild, wie meine AVEÜR 2017 aussieht:

            https://www.dropbox.com/s/udnheisyur...3%9CR.jpg?dl=0

            ich denke das wäre dann so okay?

            Vielen herzlichen Dank :-)!

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              #7
              AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

              Meines Erachtens passt das nicht. Wie hoch war denn die AfA im letzten Jahr (bzw. für volle 12 Monate)? Das trägst du auch 2017 ein, der Restbuchwert kommt dann bei Abgänge rein.

              Wenn ich das richtig im Kopf habe, werden Mobiltelefone über 60 Monate (5 Jahre) abgeschrieben!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

                Hi,

                das Telefon kostete 849€ und ich habe es über 3 Jahre abgeschrieben.
                September 2015 hatte ich das Handy erworben, und 142€ abgeschrieben über 4 Monate, Restbetrag 707€. Eintrag in AVEÜR wie beschrieben und im Bild angezeigt und in Zeile 30 Anlage EÜR.
                2016 habe ich 425€ abgeschrieben über 12 Monate. Eintrag in AVEÜR wie beschrieben und im Bild angezeigt und in Zeile 30 Anlage EÜR.
                2017 bleibt ein Restbetrag von 283€ über 12 Monate. Würde es genauso handhaben wie 2015 und 2016 aber 282€ eintragen und einen Restbuchwert von 1€ in die Abgänge eingeben, welcher in Zeile 35 übertragen wird (siehe Bild). Zusätzlich Zeile 18 200€ eintragen.

                In der Regel werden für Mobiltelefone 5 Jahre zur Abschreibung angesetzt. Die kürzere Nutzungsdauer eines Mobiltelefons kann durchaus begründet werden - heutzutage ist es durchaus glaubhaft sein Handy sogar alle 2 Jahre mit Vertragsverlängerung zu wechseln, da die Technik rasant fortschreitet. Allerdings wurde bisher nicht danach gefragt. Sollte es soweit kommen, dann werde ich es begründen können.

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                  #9
                  AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

                  Bei 849 € und 36 Monate Nutzungsdauer komme ich auf ein Jahres-Afa von 283 €. Wie kommst du 2016 auf eine AfA von 425 €?

                  Auch das Jahr 2015 kann nicht stimmen. 4 Monate machen keine 142 € aus, das wäre der Wert für 6 Monate.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

                    Hi und danke für die rasante Anwort.

                    Zugegeben, ich weiß nicht wie meine damalige Steuerfee es gemacht hat. Sie hate 142€ angesetzt, dann 425 und für 2017 den Restbetrag von 283 bzw 282€.

                    Wichtig ist allein, daß das Fa die Beträge 142 und 425€ akzeptiert hat und nun die 283€ final abgeschrieben werden und die Entnahme ins Privatvermögen dokumentiert werden. Von daher war dein Hinweis mit Zeile 18 einfach super, vielen Dank dafür. Die Frage ist letzten Endes ob die AVEÜR korrekt ausgefüllt ist, aber rein rechnerisch spielt es keine Rolle ob der Betrag in der "Afa" drinsteht oder in "Abgänge". In beiden Fällen bleibt der steuerpflichte Gewinn/Verlust identisch.

                    Ich möchte nur vermeiden, daß am Ende Fragen kommen oder es ggf. nicht angenommen wird, nur weil ich die falsche Spalte genutzt habe bei der Eintragung der Werte.

                    Ich wünsche einen schönen Sa Abend :-)

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                      #11
                      AW: Aufgabe des Kleinbetriebs - Überführung Mobiltelefon ins Privatvermögen

                      ... aber rein rechnerisch spielt es keine Rolle ob der Betrag in der "Afa" drinsteht oder in "Abgänge".
                      Das stimmt natürlich, ändert aber nichts daran, dass die Vorjahre m. E. fehlerhaft erklärt wurden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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