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Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

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    Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

    Hallo liebes Forum,

    ich bin selbstständig und aktuell noch Kleinunternehmer. Zu meiner privat genutzten Wohnung gehört ein Stellplatz für den ich 80,- EUR im Monat an die Vermieter zahlen muss. Diesen Stellplatz habe ich für 80,- EUR monatlich untervermietet. Ich habe dadurch also keinen Gewinn. Mein Fragen dazu sind folgende:

    1. Muss ich die Einnahmen aus der Untervermietung in der Einkommensteuererklärung angeben? Diese könnte man ja in Zeile 16 der Anlage V deklarieren.
    2. Wo gebe ich dann an, dass ich auch die monatlichen Kosten von 80,- EUR habe?

    Nächstes Jahr werde ich umsatzsteuerpflichtig. Zu dieser Änderung habe ich dann folgende Fragen:

    3. Nach § 4 Absatz 12 USTG sind Einnahmen aus der Vermietung von Stellplätzen NICHT von der Umsatzsteuer befreit. Gelte ich dann als Unternehmer und muss Umsatzsteuer abführen? Oder zählen diese Einnahmen als Privatperson nicht dazu?

    #2
    AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

    zur Einkommensteuer wäre es in dem Fall nicht falsch, das ganz wegzulassen.

    Zitat § 2 (1) 2 UStG: Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers, also ja. Soweit du nicht Kleinunternehmer bist.

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      #3
      AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

      Weiß jemand, wo ich dann angebe, dass ich auch die monatlichen Kosten von 80,- EUR habe? Dazu habe ich leider nichts passendes in der Anlage V gefunden. Das muss sich dann ja irgendwie mit der Einnahme aus Zeile 16 verrechnen.

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        #4
        AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

        Hallo steuerfragler,

        was hältst du den von Seite 2 der Anlage V Zeile 49 Sonstiges mit Textfeld ?

        Das sollte doch passen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

          Ob man eine Untervermietung, aus der keine Einkünfte erzielt werden, bei der Einkommensteuer überhaupt erklären sollte?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ob man eine Untervermietung, aus der keine Einkünfte erzielt werden, bei der Einkommensteuer überhaupt erklären sollte?
            Hallo,
            die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellt sich durchaus, ich wollte steuerfragler nur eine Eintragungsmöglichkeit zeigen und die steuerliche Würdigung ihm überlassen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

              Die Zeile 49 in Anlage V wäre vermutlich eine entsprechende Option. Danke.

              Ja, ist schwierig zu sagen, ob es Sinn macht. Nach § 4 Absatz 12 USTG sind die Umsätze umsatzsteuerpflichtig und man müsste die Umsatzsteuer ja eigentlich abführen.

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                #8
                AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

                Dann werden sich bei dir aber wohl Verluste ergeben, es sei denn, du kannst die Miete um die Umsatzsteuer erhöhen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

                  Zitat von steuerfragler Beitrag anzeigen
                  Die Zeile 49 in Anlage V wäre vermutlich eine entsprechende Option. Danke.

                  Ja, ist schwierig zu sagen, ob es Sinn macht. Nach § 4 Absatz 12 USTG sind die Umsätze umsatzsteuerpflichtig und man müsste die Umsatzsteuer ja eigentlich abführen.
                  Hallo steuerfragler,

                  du hast doch im ersten Post geschrieben, dass du Kleinunternehmer bist, dann darfst du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Und die Vermietung mit 12 mal 80 Euro in Summe 960 Euro im Jahr sprengt vielleicht noch nicht deinen Gesamtumsatz von 17.500 Euro im Kalenderjahr als Kleinunternehmer.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

                    @steuerfragler hat aber auch geschrieben:

                    Nächstes Jahr werde ich umsatzsteuerpflichtig. Zu dieser Änderung habe ich dann folgende Fragen:
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

                      Hallo,

                      ja wenn er mit seinem Kleingewerbe in 2018 über die Grenze von 17.500 Euro kommt, dann ist ja kein Problem -> dann stellt er alle Rechnungen mit Umsatzsteuer und er kann ja auch die 80 Euro Brutto (64,80 netto zzgl. 15,20 USt) nehmen, da macht er kein Minus.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Einnahmen aus Stellplatz-Vermietung

                        Hallo,

                        naja, zahlen wird er die Miete wohl ohne Umsatzsteuer ...

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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