Hallo liebes Forum,
ich bin selbstständig und aktuell noch Kleinunternehmer. Zu meiner privat genutzten Wohnung gehört ein Stellplatz für den ich 80,- EUR im Monat an die Vermieter zahlen muss. Diesen Stellplatz habe ich für 80,- EUR monatlich untervermietet. Ich habe dadurch also keinen Gewinn. Mein Fragen dazu sind folgende:
1. Muss ich die Einnahmen aus der Untervermietung in der Einkommensteuererklärung angeben? Diese könnte man ja in Zeile 16 der Anlage V deklarieren.
2. Wo gebe ich dann an, dass ich auch die monatlichen Kosten von 80,- EUR habe?
Nächstes Jahr werde ich umsatzsteuerpflichtig. Zu dieser Änderung habe ich dann folgende Fragen:
3. Nach § 4 Absatz 12 USTG sind Einnahmen aus der Vermietung von Stellplätzen NICHT von der Umsatzsteuer befreit. Gelte ich dann als Unternehmer und muss Umsatzsteuer abführen? Oder zählen diese Einnahmen als Privatperson nicht dazu?
ich bin selbstständig und aktuell noch Kleinunternehmer. Zu meiner privat genutzten Wohnung gehört ein Stellplatz für den ich 80,- EUR im Monat an die Vermieter zahlen muss. Diesen Stellplatz habe ich für 80,- EUR monatlich untervermietet. Ich habe dadurch also keinen Gewinn. Mein Fragen dazu sind folgende:
1. Muss ich die Einnahmen aus der Untervermietung in der Einkommensteuererklärung angeben? Diese könnte man ja in Zeile 16 der Anlage V deklarieren.
2. Wo gebe ich dann an, dass ich auch die monatlichen Kosten von 80,- EUR habe?
Nächstes Jahr werde ich umsatzsteuerpflichtig. Zu dieser Änderung habe ich dann folgende Fragen:
3. Nach § 4 Absatz 12 USTG sind Einnahmen aus der Vermietung von Stellplätzen NICHT von der Umsatzsteuer befreit. Gelte ich dann als Unternehmer und muss Umsatzsteuer abführen? Oder zählen diese Einnahmen als Privatperson nicht dazu?
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