Hallo,
möchte dieses Jahr die Steuererklärung mittels ElsterFormular 19.0 an das Finanzamt übermitteln. Meinen Informationen nach müssen die Belege und separaten Aufstellungen ab 2017 nicht mit abgegeben werden. Was ist aber mit der elektronischen Steuerbescheinigung? Und was ist mit den Steuerbescheinigungen in Bezug auf Kapitalerträge, wenn Steuer einbehalten wurde aufgrund fehlender Vergabe von Freibeträgen? Können die Bescheinigungen ebenfalls entfallen?
möchte dieses Jahr die Steuererklärung mittels ElsterFormular 19.0 an das Finanzamt übermitteln. Meinen Informationen nach müssen die Belege und separaten Aufstellungen ab 2017 nicht mit abgegeben werden. Was ist aber mit der elektronischen Steuerbescheinigung? Und was ist mit den Steuerbescheinigungen in Bezug auf Kapitalerträge, wenn Steuer einbehalten wurde aufgrund fehlender Vergabe von Freibeträgen? Können die Bescheinigungen ebenfalls entfallen?
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