Hallo,
ich besitze ausländische thesaurierende Investmentfonds. Die Steuerbescheinigungen meiner Bank enthält den Hinweis, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerbescheinigung noch nicht alle Erträge dieser Fonds bekannt waren und ich diese in der Steuererklärung angeben muss. So weit, so gut: Die Erträge finde ich in den Einzel-Abrechnungen zur Thesaurierung der Investmentbeträge, die ich zwischenzeitlich (nach Erstellung der Steuerbescheinigung) erhalten habe. Die darin angegeben Erträge trage ich also in Zeile 15 der Anlage KAP ein.
Zum Teil enthalten diese Abrechnungen aber auch einen Wert in der Zeile "Anrechenbare Quellensteuer". Wie kann ich diese in der Anlage KAP angeben? In Zeile 52 kann ich händisch nichts eintragen, da dort nur die Beträge aus den abgeschriebenen Steuerbescheinigungen automatisch übernommen werden. In der Steuerbescheinigung waren diese Werte ja aber noch nicht enthalten. Darf ich in den blau unterlegten Feldern (abgeschriebene Steuerbescheinigung) den Wert einfach ändern?
ich besitze ausländische thesaurierende Investmentfonds. Die Steuerbescheinigungen meiner Bank enthält den Hinweis, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerbescheinigung noch nicht alle Erträge dieser Fonds bekannt waren und ich diese in der Steuererklärung angeben muss. So weit, so gut: Die Erträge finde ich in den Einzel-Abrechnungen zur Thesaurierung der Investmentbeträge, die ich zwischenzeitlich (nach Erstellung der Steuerbescheinigung) erhalten habe. Die darin angegeben Erträge trage ich also in Zeile 15 der Anlage KAP ein.
Zum Teil enthalten diese Abrechnungen aber auch einen Wert in der Zeile "Anrechenbare Quellensteuer". Wie kann ich diese in der Anlage KAP angeben? In Zeile 52 kann ich händisch nichts eintragen, da dort nur die Beträge aus den abgeschriebenen Steuerbescheinigungen automatisch übernommen werden. In der Steuerbescheinigung waren diese Werte ja aber noch nicht enthalten. Darf ich in den blau unterlegten Feldern (abgeschriebene Steuerbescheinigung) den Wert einfach ändern?
Kommentar