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    Mehrfachbeschäftigung

    Hallo zusammen,

    folgende Konstellation:

    1. ) Ich hatte in diesem Jahr zwei Arbeitgeber, dementsprechend auch zwei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen. Wie ich mehrere Lohnsteuerbescheinigungen eingebe, weiß ich bereits.

    2.) Grundsätzlich bin ich mit Steuerklasse 1 veranlagt. Vom 01. Mai bis zum 15. Juni war ich in Mehrfachbeschäftigung. Daher bei Arbeitgeber A Steuerklasse 1 und bei Arbeitgeber B Steuerklasse 6.

    3.) Bei der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber B wurde unter Steuerklasse, die Klasse 6 angegeben. Diese hatte ich jedoch nicht die ganze Zeit, sondern nur vom 01. Mai bis zum 15. Juni. Vorher war ich vom 01.01 bis 30.04 bei Arbeitgeber B unter Steuerklasse 1.

    Wie verfahre ich hier? So könnte doch der Eindruck entstehen, dass ich vom 01.01 bis 30.04 zu wenig Steuern gezahlt habe, was nicht den Tatsachen entspricht.


    Viele Grüße,
    Lisa


    #2
    Gib uns bitte mal an, mit welchem Steuerprogramm Du arbeitest. Das Unterforum ist eigentlich für Arbeitgeberprobleme gedacht. Ich würde dann verschieben.

    Durch die Steuerklasse VI bei Parallelbeschäftigungen kann es so oder so zu Nachzahlungen kommen, weswegen Du zur Erklärungsabgabe verpflichtet bist. Es kann aber auch trotzdem zu Erstattungen kommen.

    Durch Deine Steuererklärung wird die richtige Steuer festgesetzt, die Lohnsteuer -ob zu hoch oder zu niedrig- ist nur eine Vorauszahlung darauf. Also mache Dir keine Gedanken über zu wenig Lohnsteuer, Du hast nichts falsch gemacht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Das muss dich bei der Einkommensteuererklärung nicht bekümmern. Gib die Steuerklassen bei der Einkommensteuererklärung so an, wie sie auf den

      Bescheinigungen stehen, sie spielen für die Höhe der Einkommensteuer überhaupt keine Rolle. Das Finanzamt prüft nicht, ob der Lohnsteuereinbehalt

      der angegebenen Steuerklasse entspricht.

      Womit erstellst du die Erklärung? Das Unterforum hier ist eher für Arbeitgeber gedacht, die Fragen zu ELStAM haben.

      Picard777 war deutlich schneller. Man sollte zwischendurch nicht telefonieren.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 27.12.2019, 17:54.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Oh, ich entschuldige, dann bin ich im falschen Unterforum gelandet. Pardon! Ich bin Arbeitnehmerin.

        Viele Grüße,
        Lisa

        Kommentar


          #5
          Zitat von Lisa1392 Beitrag anzeigen
          Oh, ich entschuldige, dann bin ich im falschen Unterforum gelandet. Pardon! Ich bin Arbeitnehmerin.

          Viele Grüße,
          Lisa
          Sagt aber immer noch nichts, mit welcher Anwendung du die Erklärung machen willst. Mein ELSTER oder ElsterFormular oder einem kommerziellen Steuerprogramm?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Erstmal vielen Dank für eure Antworten!
            Ich nutze ElsterFormular.

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              #7
              Ich habe das Thema verschoben. Deine Frage ist ausreichend beantwortet?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich gehe einfach so vor wie gewohnt. Die Daten der beiden Lohnsteuerbescheinigungen so eingeben, wie sie auf den Bescheinigungen stehen. Es gibt nichts weiteres zu berücksichtigen, richtig?

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                  #9
                  Die Daten der beiden Lohnsteuerbescheinigungen so eingeben, wie sie auf den Bescheinigungen stehen. Es gibt nichts weiteres zu berücksichtigen, richtig?
                  Genauso ist das! Es gibt da keine Besonderheiten. ElsterFormular summiert die Jahreswerte selbst auf, das gilt auch für die Sozialversicherungsbeiträge.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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