AW: Werkstudent Nachzahlung EstErklärung 2017
Hallo SantyClaus,
und in der Anlage Vorsorgeaufwand hast du auch in Zeile 11 NEIN angekreuzt ?
Tschüß
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Ist dies aus Eurer Sicht plausibel?
Unter 28 findet sich ein Betrag, der meine grob ausgerechneten KK-Beiträge aus 2017 um circa 800 € übersteigt.
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*Update*
Ich habe die Jahresbeiträge an die Krankenkasse nun in den entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand nachgetragen.
Ohne Angabe der Werbungskosten käme ich immer noch auf eine Nachzahlung auf ca. 180€, nicht mehr aber auf knapp 400€.
Ist dies aus Eurer Sicht plausibel?
Liebe Grüße!
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... und nicht vergessen in der Zeile 11 ein Kreuz zu setzen
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo SantyClaus,
das wird dir nicht gelingen, da dort automatisch die Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen würden.
Aber die Zeilen 17 und 19 sollten doch für dich passen und nicht vergessen in der Zeile 11 ein Kreuz zu setzen.
Tschüß
Vielen Dank!
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Zitat von SantyClaus Beitrag anzeigen.....
Hoffentlich gibt sich mit der Eintragung der Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand dann die Nachzahlung.
Sehe ich das richtig, dass meine Beiträge dann in die Zeilen 12 (Arbeitnehmerbeiträge zu KVen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung) und 14 (Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen PVen lt. Nr. 26 der LSB) eingetragen werden müssen?
....
das wird dir nicht gelingen, da dort automatisch die Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen würden.
Aber die Zeilen 17 und 19 sollten doch für dich passen und nicht vergessen in der Zeile 11 ein Kreuz zu setzen.
Tschüß
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist aber nicht korrekt! Die Krankenkassen müssen die elektronisch an das Finanzamt gemeldeten Jahresbeiträge bis Ende Februar des Folgejahres auch an den Steuerpflichtigen übermitteln.
Natürlich musst du die in der Anlage Vorsorgeaufwand dann auch erklären!
Hoffentlich gibt sich mit der Eintragung der Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand dann die Nachzahlung.
Sehe ich das richtig, dass meine Beiträge dann in die Zeilen 12 (Arbeitnehmerbeiträge zu KVen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung) und 14 (Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen PVen lt. Nr. 26 der LSB) eingetragen werden müssen?
Streng genommen steht in meiner Lohnsteuerbescheinigung ja nichts dergleichen.
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen... sofern Du Deiner Krankenkasse die Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt hast und diese Deine steuerliche Identifikationsnummer kennt, vorzugsweise durch Deine Mitteilung. Sind diese Bedingungen erfüllt ?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist aber nicht korrekt! Die Krankenkassen müssen die elektronisch an das Finanzamt gemeldeten Jahresbeiträge bis Ende Februar des Folgejahres auch an den Steuerpflichtigen übermitteln. ...
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Nein, bisher nicht. Ich habe von meiner Krankenkasse aber auch keine Übersicht für meine Beiträge aus 2017 bekommen.
Natürlich musst du die in der Anlage Vorsorgeaufwand dann auch erklären!
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Zitat von Kent Beitrag anzeigenUnd diese Beiträge wurden auch (selbständig) in die Anlage Vorsorgeaufwendungen übernommen?
Danke schon mal für Deinen Kommentar!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDa du als Student selbst krankenversichert bist, wird bei deinem Arbeitslohn insoweit nichts abgezogen. Allerdings wird bei der Lohnsteuer trotzdem eine Mindestvorsorgepauschale von 12% berücksichtigt,
das ist der Betrag, der bei dir unter Nummer 28 ausgewiesen ist. Wenn dieser Betrag höher ist als dein jährlicher Krankenkassenbeitrag, ergibt sich in jedem Fall eine Nachzahlung, wobei mir 400 € zu hoch
vorkommen.
Unter 28 findet sich ein Betrag, der meine grob ausgerechneten KK-Beiträge aus 2017 um circa 800€ übersteigt.
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Zitat von SantyClaus Beitrag anzeigenIch bin gesetzlich Pflichtversichert und zahle seit dem 01.01.2017 pro Monat circa 90€ an meine KK.
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Da du als Student selbst krankenversichert bist, wird bei deinem Arbeitslohn insoweit nichts abgezogen. Allerdings wird bei der Lohnsteuer trotzdem eine Mindestvorsorgepauschale von 12% berücksichtigt,
das ist der Betrag, der bei dir unter Nummer 28 ausgewiesen ist. Wenn dieser Betrag höher ist als dein jährlicher Krankenkassenbeitrag, ergibt sich in jedem Fall eine Nachzahlung, wobei mir 400 € zu hoch
vorkommen.
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Werkstudent Nachzahlung EstErklärung 2017
Hallo zusammen,
ich bin 25 Jahre alt, unverheiratet, ohne Kinder und mache dieses Jahr zum 2. mal meine Einkommensteuererklärung.
Seit Mitte 2016 bin ich beim gleichen Arbeitgeber über einen Werkstudentenvertrag beschäftigt (ich mache nebenbei einen Vollzeitmaster) und wurde beim abtippen der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2017 stutzig, da mir Elster Formular angibt, dass ich eine relativ hohe Nachzahlung zu tätigen hätte (Ohne etwaige Werbungskosten zur Absetzung angegeben zu haben).
Da ich mich mit Steuern leider nicht sonderlich gut auskenne, für das Jahr 2016 trotz ähnlichem Einkommen aber keine Nachzahlung tätigen musste, bin ich überrascht, dass so eine hohe Nachzahlung anfällt.
Laut meinem Vertrag:
- habe ich nie mehr als 20h/Woche gearbeitet
- liegt mein Bruttolohn über dem Steuerfreibetrag von 8820€ (auch wenn man den AN Pauschalbetrag von 1000€ dazurechnet)
- gehöre ich der Steuerklasse I an
Ich bin gesetzlich Pflichtversichert und zahle seit dem 01.01.2017 pro Monat circa 90€ an meine KK.
In Elster habe ich laut Lohnsteuerbescheinigung:
- den Jahresbruttobetrag (Zeile 3)
- die einbehaltene Lohnsteuer (Zeile 4)
-die einbehaltene Kirchensteuer (Zeile 6)
- den AG-Zuschuss zur gesetzl. RV (22. a)
- den AN-Zuschuss zur gesetzl. RV (23. a)
in die Anlage N übertragen.
Unter Zeile 28 (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestversorgungspauschale) findet sich in der Lohnsteuerbescheinigung ebenfalls eine Zahl, soweit ich mich im Internet richtig informiert habe, wird diese aber nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben.
Ist für Euch hier ersichtlich, weshalb ich laut Elster eine Nachzahlung (in Höhe von ca. 400€) zu tätigen habe?
Oder hat dies so seine Richtigkeit?
Mich verwundert hier besonders, dass in der Lohnsteuerbescheinigung keine AN-Beträge zur KV und PV angegeben sind (Evtl. muss ich deshalb die Nachzahlung tätigen?).
Ich hoffe Ihr könnte mir helfen und danke im Voraus!
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