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Anlage EüR - Betriebseinnahmen, erstattete Umsatzsteuer

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    Anlage EüR - Betriebseinnahmen, erstattete Umsatzsteuer

    Guten Tag,
    Ich sitze seit einiger Zeit an meiner ersten EüR und bin daher noch sehr unerfahren. Wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
    Ich habe mich 2017 selbstständig gemacht und monatlich eine Ust Voranmeldung gemacht. Dieses Jahr hatte ich nicht viele Ausgaben, einen Pc und ein Tablet.
    Hier eine Übersicht über meine Ausgaben und Einnahmen:
    Einnahmen: 13600
    eingenommen Ust: 2584
    gezahlte Vorsteuerbeträge: 423 (hier habe ich verstanden: die Ust von Pc und Tablet)
    An das Finanzamt gezahlte Ust: 2161

    und bei den Betriebseinnahmen habe ich nun folgende Angaben gemacht
    Zeile 14: 13600
    Zeile 16: 2584

    Nun meine Frage:
    in Zeile 17, vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer: Was ist das?
    Ich nehme an, es ist nicht das gleiche wie die gezahlten Vorsteuerbeträge. Dafür habe ich es am Anfang gehalten, aber Sinn macht das finde ich nicht, da der Wert ja bereits in Zeile 16 enthalten ist. Schließlich wurde mir kein Geld überwiesen vom Finanzamt, sondern ich habe im Monat der Anschaffung weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen...

    #2
    AW: Anlage EüR - Betriebseinnahmen, erstattete Umsatzsteuer

    in Zeile 17, vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer: Was ist das?
    Da wäre nur bei einem Vorsteuerüberhang etwas einzutragen, also wenn der Saldo Vorsteuern zur Umsatzsteuer für dich positiv gewesen wäre, was ja nicht der Fall war.

    Die Zeile 17 ist praktisch das Pendant zur Zeile 50, in die du deine an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer richtigerweise eingetragen hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage EüR - Betriebseinnahmen, erstattete Umsatzsteuer

      Tausend Dank für die schnelle Antwort!

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        #4
        Hi Charlie,

        wenn ich weniger Ausgaben als Einnahmen habe, also nur einen Teil der Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet bekomme, dann fülle ich nichts in Zeile 17 ein, sondern nur die von mir abgeführte Umsatzsteuer in Zeile 63?

        Oder was kommt in Zeile 64?

        Vielen Dank und liebe Grüße
        Lucas

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          #5
          In Zeile 63 gehören die Vorsteuerbeträge. Zeile 64 ist für die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer.

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            In Zeile 63 gehören die Vorsteuerbeträge. Zeile 64 ist für die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer.
            Ich bin freiberuflicher Journalist und stolpere über die vom Finanzamt zurückerstattete Umsatzsteuer als Betriebsausgabe. Ich habe natürlich etwas von meiner gezahlten Umsatzsteuer zurückerstattet bekommen, weil ich ja Betriebsausgaben hatte. Es erscheint mir jedoch höchst fragwürdig auf zu viel gezahlte und dann zurückerstattete Steuern jetzt erneut Steuern zu zahlen!? Das kann doch nicht ersnthaft so vorgesehen sein oder? Dann könnte man sich doch den ganzen Spaß mit dem Hin- und Herrechnen einfach sparen, wenn man die zurückerstattete Umsatzsteuer im Folgejahr ohnehin wieder ansetzen muss.
            Ich hoffe auf Ihre Hilfe

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              #7
              Zitat von danielbraun90@gmail.com Beitrag anzeigen
              Ich hoffe auf Ihre Hilfe
              Bei was brauchst Du denn Hilfe?

              Kommentar


                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Bei was brauchst Du denn Hilfe?
                Ich verstehe das ganze Hin- und Her nicht. Wenn ich die Umsatzsteuererstattung als Einnahme verbuchen muss, wozu rechnet man dann überhaupt Umsatzsteuer und Vorsteuer gegeneinander?

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                  #9
                  Das hat doch mit ElsterFormular nichts zu tun.

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                    #10
                    Zitat von danielbraun90@gmail.com Beitrag anzeigen
                    Ich bin freiberuflicher Journalist und stolpere über die vom Finanzamt zurückerstattete Umsatzsteuer als Betriebsausgabe. Ich habe natürlich etwas von meiner gezahlten Umsatzsteuer zurückerstattet bekommen, weil ich ja Betriebsausgaben hatte. Es erscheint mir jedoch höchst fragwürdig auf zu viel gezahlte und dann zurückerstattete Steuern jetzt erneut Steuern zu zahlen!? Das kann doch nicht ersnthaft so vorgesehen sein oder? Dann könnte man sich doch den ganzen Spaß mit dem Hin- und Herrechnen einfach sparen, wenn man die zurückerstattete Umsatzsteuer im Folgejahr ohnehin wieder ansetzen muss.
                    Auch Freiberuflicher sind Unternehmer im Sinne des UStG und ein Unternehmer zahlt (trägt wirtschaftlich) keine Umsatzsteuer, sondern der private Endverbraucher. Umsatzsteuerlich im Rahmen der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer vom Kunden erhaltene die Umsatzsteuer "nur" ans Finanzamt weiterleiten. Einkommensteuerlich im Rahmen der Gewinnermittlung ist die Umsatzsteuer für den Unternehmer ein sog. durchlaufender Posten: Betriebseinnahme im Jahr der Einnahme (Zahlung des Kunden) und Betriebsausgabe im Jahr der Ausgabe (Weiterleitung ans Finanzamt), also faktisch Plusminus null; das verschiebt sich höchstens mal um 1-2 Jahre - je nach dem wann die Umsatzsteuererklärung eingereicht und bezahlt (überwiesen/weitergeleitet) wird. Der Unternehmer ist für die Umsatzsteuer quasi ein Erfüllungsgehilfe des Finanzamtes im Rahmen der politischen Eigenverantwortung. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber es basiert vermutlich auf Art 28 (2) GG (Stichwort: Selbstverwaltung).

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