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Deka-ZukunftsPlan Classic

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    Deka-ZukunftsPlan Classic

    Hallo allerseits,

    ich bin neu hier und wünsche allen erst einmal ein frohes und vorallem gesundes neues Jahr! :-)

    Ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für 2018 und mir stellt sich folgende Frage:

    ich habe 2018 einen Vertrag bei der Sparkasse abgeschlossen für den Deka-ZukunftsPlan Classic und zahle jeden Monat an die Deka 45 € ein als private Altersvorsorge.
    Jetzt zur Frage: kann ich das von der Steuer absetzen und wenn ja, wo trage ich das ein?

    Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe!

    Liebe Grüße
    Lexi

    #2
    Der Deka-ZukunftsPlan ist eine Vorsorgelösung, die mit oder ohne Riester-Förderung genutzt werden kann. So steht das jedenfalls im Internet.

    Ob du das als Riester-Produkt abgeschlossen hast, weißt nur du. Dann wäre die Anlage AV richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      danke für deine Antwort. Ich hab gerade nochmal im Vertrag nachgelesen, wo dabei steht, dass der Vertrag nicht förderfähig ist. Somit also kein Riester-Produkt, also auch nicht steuerlich absetzbar, richtig?

      Vielen Dank!

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        #4
        Das ist richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Dann sag ich vielen Dank für deine rasche Hilfe!

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            #6
            Hallo,

            die Frage ist zwar schon älter, aber habe dazu noch eine Frage.
            Wenn der Zukunftsplan nicht riesterfähig ist, kann ich die Beiträge trotzdem als Altersvorsorge in den Sonderausgaben absetzen?

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              #7
              Theoretisch ja, falls irgendwo auf der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 bei einer Eintragungsmöglichkeit exakt alle Vorausetzungen erfüllt sind. Die viel wichterige Frage ist, ob Dir das etwas bringt: Es gibt dort Höchstbeträge, die fast immer insbesondere bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern schon anderweitig überschritten sind, so dass sich ein Ansatz dann steuerlich überhaupt nicht auswirkt. Am besten einfach mal mit der Steuerberechnung mit einem Testeintrag testen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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