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Anlage G auch bei Abgabe der EÜR?

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    Anlage G auch bei Abgabe der EÜR?

    Hallo
    Das ist vermutlich eine fachliche Frage und gehört vielleicht gar nicht hierhin, doch vielleicht weiß es hier jemand: Muss ich die Anlage G auch dann abgeben, wenn ich seit 2018 eine EÜR abgeben muss?
    Vielen Dank und ein gutes Jahr für euch!
    Devi

    #2
    Ja, wenn Du gewerbliche Einkünfte hast dann musst Du das.

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      #3
      Danke Also doppelt moppeln OK....

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        #4
        Also doppelt moppeln
        Wie willst du sonst zu einer vollständigen Steuererklärung bzw. einer Steuerberechnung kommen? Die EÜR ist nun mal kein Bestandteil der Erklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Darüber habe ich gar nicht nachgedacht! Klar, da hast du völlig Recht. Doppelt moppeln ist es aber irgendwie trotzdem - da ich ja als Anlage zur Anlage G eine Gewinnermittlung abgebe. Aaaahhh... Jetzt dämmert es mir. DIE brauche ich nicht mehr einzureichen, richtig?! Die Gewinnermittlung fällt weg *klatschvornkopf*
          DANKE für diese Erhellung...

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            #6
            Die EÜR musst du natürlich einreichen. In der Anlage G wird ja nur der Gewinn selbst eingetragen, da kann ja nicht geprüft werden, wie du zu

            dem Gewinn gekommen bist. Die EÜR ist keine Anlage der Anlage G, die ist völlig eigenständig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ja, ich meinte es anders: Bisher habe ich Anlage G + eine Excel-Tabelle (Gewinnermittlung) abgegeben. Nun sollte ich 2018 erstmals eine Anlage EÜR einreichen. Damit entfällt in Zukunft die Anlage zur Anlage G....

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                #8
                Die Excel-Tabelle kannst du zwar für dich weiterführen, elektronisch authentifiziert übermitteln musst du aber nur die EÜR samt Anlagenverzeichnis.

                Eigentlich ist die elektronische Übermittlung der EÜR schon seit 2017 vorgeschrieben, da war dein Finanzamt ohnehin nachsichtig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Wahrscheinlich, weil meine Einkünfte immer sehr gering waren. Wir sprechen hier über ein Hausfrauenbusiness In 2018 hatte ich erstmals einen 4stelligen Gewinn...
                  Jetzt hab ich sogar eine eigene Steuernummer für mein Business Bisher hat die kleine Gewinnermittlung genügt...

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                    #10
                    Bis 2016 wurde bei Betriebseinnahmen bis 17.500,00 € brutto eine formlose Gewinnermittlung akzeptiert. Diese Vereinfachung wurde 2017 ersatzlos gestrichen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Danke für die Erklärung!!!

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