Guten Tag, beim Ausfüllen des Formulars (letztes Update Version am 3.1.20) bin ich an einem Punkt nicht sicher, wie ich einen Sachverhalt sauber dokumentieren kann. Meine Frau hat das komplette Jahr ALG1 bezogen, im Rahmen einer Umschulung mit Bildungsgutschein. Dafür erhielt sie Leisrtungen vom Jobcenter, die ich im Hauptvordruck eintrage. Aber es sind auch Kosten angefallen (z.B. beglaubigte Zeugnisabschriften für Prüfungszulassung und Fachbücher), die normalerweise den Werbungskosten in Anlage N zugerechnet werden. Lege ich die Anlage N an, wird eine eTin verlangt. Gebe ich diese (vom Vorjahr 2018) ein, trotz Betrag Null beim Einkommen, bringt die Plausibilitätsprüfung einen Fehler.
Von meinem Verständnis her hat die Angabe des bezogenen ALG1 doch Einfluss auf die gemeinsame Steuerschuld eines Ehepaares (Stichwort Progressionsvorbehalt). Aber dabei müsste es doch auch analog so sein, dass o.g. Werbungskosten da ebenfalls mitgerechnet werden.
Wie kann ich das bei der Eingabe lösen?
Von meinem Verständnis her hat die Angabe des bezogenen ALG1 doch Einfluss auf die gemeinsame Steuerschuld eines Ehepaares (Stichwort Progressionsvorbehalt). Aber dabei müsste es doch auch analog so sein, dass o.g. Werbungskosten da ebenfalls mitgerechnet werden.
Wie kann ich das bei der Eingabe lösen?
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