Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ALG1 und Anlage N (Elsterformular 2019)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ALG1 und Anlage N (Elsterformular 2019)

    Guten Tag, beim Ausfüllen des Formulars (letztes Update Version am 3.1.20) bin ich an einem Punkt nicht sicher, wie ich einen Sachverhalt sauber dokumentieren kann. Meine Frau hat das komplette Jahr ALG1 bezogen, im Rahmen einer Umschulung mit Bildungsgutschein. Dafür erhielt sie Leisrtungen vom Jobcenter, die ich im Hauptvordruck eintrage. Aber es sind auch Kosten angefallen (z.B. beglaubigte Zeugnisabschriften für Prüfungszulassung und Fachbücher), die normalerweise den Werbungskosten in Anlage N zugerechnet werden. Lege ich die Anlage N an, wird eine eTin verlangt. Gebe ich diese (vom Vorjahr 2018) ein, trotz Betrag Null beim Einkommen, bringt die Plausibilitätsprüfung einen Fehler.
    Von meinem Verständnis her hat die Angabe des bezogenen ALG1 doch Einfluss auf die gemeinsame Steuerschuld eines Ehepaares (Stichwort Progressionsvorbehalt). Aber dabei müsste es doch auch analog so sein, dass o.g. Werbungskosten da ebenfalls mitgerechnet werden.
    Wie kann ich das bei der Eingabe lösen?

    #2
    Eine e-Tin muss schon seit Jahren nicht mehr eingetragen werden. Wie lautet die Fehlermeldung denn genau?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe die Eintragungen nochmal komplett neu begonnen - der Fehler tritt nicht mehr auf. Damit erledigt...

      Kommentar

      Lädt...
      X