Hallo,
zu meiner Person: 35 Jahre, ledig, keine Kinder, Angestellt, 45k brutto
Ich habe meine Bescheide für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erhalten. Für die Erstellung meiner Erklärung habe ich das Elster-Formular verwendet. Zu meinem Bescheid aus 2015 habe ich folgende Unstimmigkeit festgestellt:
In der Anlage "Vorsorgeaufwand, Seite 2" habe ich in "Zeile 46" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingetragen. Diese werden innerhalb des Elster-Formulars in der "Ausführlichen Darstellung" als "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" aufgeführt und berücksichtigt. Die Höhe beträgt € 400,-.
Der Bescheid berücksichtigt diese nicht. Das zu versteuernde Einkommen ist entsprechend € 375,- "höher als geplant". Die im Elster-Formular prognostizierte Erstattung ist gestrichen
Nach 30 Minuten "schlau" lesen mittels Google bin ich nicht weiter. Lediglich die "Grenze in Höhe von € 1.900,-" konnte ich ausfindig machen. "Entfallen" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, da mein AG in die Krankenkasse mit einzahlt? Verstehen tue ich es aber nicht. Ich hoffe jemand kann es mir erklären.
Im Jahr 2016 und 2017 bin ich exakt so vorgegangen. In der "Ausführlichen Darstellung" werden die "weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen" nicht aufgeführt. Wie kann das sein?
zu meiner Person: 35 Jahre, ledig, keine Kinder, Angestellt, 45k brutto
Ich habe meine Bescheide für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erhalten. Für die Erstellung meiner Erklärung habe ich das Elster-Formular verwendet. Zu meinem Bescheid aus 2015 habe ich folgende Unstimmigkeit festgestellt:
In der Anlage "Vorsorgeaufwand, Seite 2" habe ich in "Zeile 46" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingetragen. Diese werden innerhalb des Elster-Formulars in der "Ausführlichen Darstellung" als "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" aufgeführt und berücksichtigt. Die Höhe beträgt € 400,-.
Der Bescheid berücksichtigt diese nicht. Das zu versteuernde Einkommen ist entsprechend € 375,- "höher als geplant". Die im Elster-Formular prognostizierte Erstattung ist gestrichen
Nach 30 Minuten "schlau" lesen mittels Google bin ich nicht weiter. Lediglich die "Grenze in Höhe von € 1.900,-" konnte ich ausfindig machen. "Entfallen" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, da mein AG in die Krankenkasse mit einzahlt? Verstehen tue ich es aber nicht. Ich hoffe jemand kann es mir erklären.
Im Jahr 2016 und 2017 bin ich exakt so vorgegangen. In der "Ausführlichen Darstellung" werden die "weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen" nicht aufgeführt. Wie kann das sein?
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