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    Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    zu meiner Person: 35 Jahre, ledig, keine Kinder, Angestellt, 45k brutto

    Ich habe meine Bescheide für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erhalten. Für die Erstellung meiner Erklärung habe ich das Elster-Formular verwendet. Zu meinem Bescheid aus 2015 habe ich folgende Unstimmigkeit festgestellt:


    In der Anlage "Vorsorgeaufwand, Seite 2" habe ich in "Zeile 46" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingetragen. Diese werden innerhalb des Elster-Formulars in der "Ausführlichen Darstellung" als "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" aufgeführt und berücksichtigt. Die Höhe beträgt € 400,-.


    Der Bescheid berücksichtigt diese nicht. Das zu versteuernde Einkommen ist entsprechend € 375,- "höher als geplant". Die im Elster-Formular prognostizierte Erstattung ist gestrichen

    Nach 30 Minuten "schlau" lesen mittels Google bin ich nicht weiter. Lediglich die "Grenze in Höhe von € 1.900,-" konnte ich ausfindig machen. "Entfallen" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, da mein AG in die Krankenkasse mit einzahlt? Verstehen tue ich es aber nicht. Ich hoffe jemand kann es mir erklären.

    Im Jahr 2016 und 2017 bin ich exakt so vorgegangen. In der "Ausführlichen Darstellung" werden die "weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen" nicht aufgeführt. Wie kann das sein?

    #2
    Ich würde sagen, du hast in 2015 in Zeile 10 (ab 2016: Zeile 11) der Anlage Vorsorgeaufwand fälschlich Nein angekreuzt. ElsterFormular hat deshalb nicht

    mit dem Höchstbetrag von 1.900,00 €, sondern mit einem Höchstbetrag von 2800,00 € gerechnet, Das dürfen aber nur Steuerpflichtige, die ihre

    Krankenversicherungsbeiträge allein zahlen, also Selbstständige. Für dich gelten die 1.900,00 € bzw. die tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und

    Pflegeversicherung, wenn diese höher als 1.900,00 € sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das ist richtig. Ich habe "Nein" angekreuzt.

      Hätte ich "Ja" ankreuzen müssen, weil mein AG einen Teil der SV-Beiträge zahlt?

      Unbenannt.JPG

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        #4
        Natürlich hättest du JA ankreuzen müssen, denn dein AG trägt bekanntlich den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung.

        Ab 2019 hat man in der Anlage Vorsorgeaufwand auf diese fehleranfällige Selbstauswahl verzichtet. Jetzt wird grundsätzlich von JA ausgegegangen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich habe noch einmal die Ausdrucke meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen von drei Arbeitgebern geprüft. Auf keiner sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eingetragen.

          Zudem habe ich eine neue Berechnung angestellt und "Ja" angekreuzt. Die Daten der "ausführlichen Darstellung" stimmen nun "nahezu" mit dem Bescheid überein (Differenz € 20). Scheint somit alles in Ordnung zu sein.

          Wieder was gelernt.
          Zuletzt geändert von Benjamin600; 08.01.2020, 21:38.

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            #6
            Zitat von Benjamin600 Beitrag anzeigen
            Ich habe noch einmal die Ausdrucke meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen von drei Arbeitgebern geprüft. Auf keiner sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eingetragen
            Warum auch? Es handelt sich ja um Beträge die der Arbeitgeber an die Krankenversicherung bezahlt hat.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Warum auch? Es handelt sich ja um Beträge die der Arbeitgeber an die Krankenversicherung bezahlt hat.
              Naja ;-) Ich wäre nun der Annahme, dass diese hier zur Vollständigkeit mit anzugeben seien.

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                #8
                Es ist nicht vorgesehen, den Arbeitgeberanteil an der Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflichtversicherten auf der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.

                Das Finanzamt benötigt diese Angaben bei pflichtversicherten Arbeitnehmern nämlich nicht. Deshalb werden auch nur steuerfreie AG-Zuschüsse

                bei freiwillig in der GKV oder bei den in der PKV versicherten Arbeitnehmern ausgewiesen. Die Erläuterung zu Zeile 10 bzw. Zeile 11 ist dennoch eindeutig,

                sie wurde nur oftmals nicht genau gelesen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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