Hallo Allen,
einen Einkauf aus der EU (Niederlande) ohne ausgewiesene Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung -> Reverse Charge). muss ich doch im Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung im Feld Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe eintragen um die Umsatzsteuer dafür in Deutschland abzuführen.
Nun aber kann ich doch im gleichen Formular den dort errechneten steuerpflichtigen Betrag wieder als Vorsteuer geltend machen unter >> Abziehbare Vorsteuerbeträge <<
und führe demnach für diesen Zeitraum, für dieses Produkt auch gar nichts an Umsatzsteuer ab
Es geht doch dann immer 0 auf 0 aus.
Wo ist mein Denkfehler oder wo ist der Sinn einen Erwerb für Umsatzsteuer zu melden, für den ich sowieso keine Umsatzsteuer abführen muss.
Kann mich jemand aufklären.
Vielen lieben Dank
einen Einkauf aus der EU (Niederlande) ohne ausgewiesene Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferung -> Reverse Charge). muss ich doch im Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung im Feld Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe eintragen um die Umsatzsteuer dafür in Deutschland abzuführen.
Nun aber kann ich doch im gleichen Formular den dort errechneten steuerpflichtigen Betrag wieder als Vorsteuer geltend machen unter >> Abziehbare Vorsteuerbeträge <<
und führe demnach für diesen Zeitraum, für dieses Produkt auch gar nichts an Umsatzsteuer ab
Es geht doch dann immer 0 auf 0 aus.
Wo ist mein Denkfehler oder wo ist der Sinn einen Erwerb für Umsatzsteuer zu melden, für den ich sowieso keine Umsatzsteuer abführen muss.
Kann mich jemand aufklären.
Vielen lieben Dank
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