Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Reverse Charge UmSt zahlen um sie gleichzeitig als Vorsteuer wieder abzuziehen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    1) Der niederländische Unternehmer gibt eine Zusammenfassende Meldung ab. Ok, vielleicht heißt die dort anders.
    Auf die Daten seiner ZM haben die Europäischen Behörden Zugriff. Sie werden automatisch mit den USt-IDs der Leistungsempfänger abgestimmt. Hat der Leistungsempfänger den Umsatz nicht erklärt dann wird bei ihm nachgefragt. Hat die Nachfrage keinen Erfolg dann erfolgt eine Kontrollmitteilung in die Niederlande und die Steuer wird dort festgesetzt.

    2) Du siehst also, so ganz plötzlich geht das nicht. Aber es wird Dir im Geschäftsverkehr immer passieren können dass dein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Dich sogar über's Ohr haut.
    Stimmt die Zusammenfassende Meldung muss ich ja auch immer gleich mit der Vorsteuermeldung abgeben.


    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    3) Ja, da drehst Du Dich im Kreis, siehe Beitrag Nr. 2.
    :-)) Oh ja jetzt sehe ichs, bin zu sehr auf mich bezogen.


    Vielen lieben Dank allen, habt mir sehr geholfen.
    Ich bin jetzt wirklich viel schlauer.

    Kommentar


      #17
      Hallo ollibaer,

      und deshalb werden solche Sachverhalte auch nicht frisch nach ein paar Monaten aufgegriffen, aber wenn ein Prüfer nächsten Monat sich bei Dir anmeldet und 2017 prüft ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Datenbanken mit innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben gut gefüllt sind und dann rückwirkende Änderungen bei einseitigen Fällen (innergem. Erwerb nicht erklärt, aber innergem. Lieferung da und umgekehrt) möglich sind mit steuerlichen Folgen wie schon angesprochen.

      Tschüß

      Kommentar

      Lädt...
      X