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Arbeitslos in 2009

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    Arbeitslos in 2009

    Ich war 2009 arbeitslos und privat krankenversichert. Die Bescheinigung der Agentur für Arbeit enthält das Entgelt für Rentenversicherung (DRV).
    1. Muss dieses Entgelt bzw. der RV-Beitrag = 19,9% des Entgelts im Elster 2009 angegeben werden und falls ja, wo?
    2. Müssen die von der Arbeitsagentur gemäß § 207a SGB III übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angegeben werden und falls ja, wo?

    #2
    AW: Arbeitslos in 2009

    Zitat von kareng Beitrag anzeigen
    Ich war 2009 arbeitslos und privat krankenversichert. Die Bescheinigung der Agentur für Arbeit enthält das Entgelt für Rentenversicherung (DRV).
    1. Muß dieses Entgelt bzw. der RV-Beitrag = 19,9% des Entgelts im Elster 2009 angegeben werden und falls ja, wo?
    2. Müssen die von der Arbeitsagentur gemäß § 207a SGB III übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angegeben werden und falls ja, wo?
    1. nein

    2. nein

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitslos in 2009

      Danke für die Hilfe, dann habe ich eine Zusatzfrage zur Anlage VOR, Zeile 10: wenn ich außer Arbeitslosengeld nur eine Betriebsrente ohne Zuschüsse zu Sozialversicherungen beziehe,
      habe ich dann steuerfreie Zuschüsse zur meiner privaten KV: JA oder NEIN?
      Zuletzt geändert von ; 13.05.2010, 16:35. Grund: Ergänzende Frage zur Anlage VORsorgeaufwendungen

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