Ich war 2009 arbeitslos und privat krankenversichert. Die Bescheinigung der Agentur für Arbeit enthält das Entgelt für Rentenversicherung (DRV).
1. Muss dieses Entgelt bzw. der RV-Beitrag = 19,9% des Entgelts im Elster 2009 angegeben werden und falls ja, wo?
2. Müssen die von der Arbeitsagentur gemäß § 207a SGB III übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angegeben werden und falls ja, wo?
1. Muss dieses Entgelt bzw. der RV-Beitrag = 19,9% des Entgelts im Elster 2009 angegeben werden und falls ja, wo?
2. Müssen die von der Arbeitsagentur gemäß § 207a SGB III übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angegeben werden und falls ja, wo?
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