Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Anliegen (wurde auch schon mal behandelt, allerdings sind mir einige Sachen noch unklar):
Bisher habe ich Waren von deutschen Unternehmen bezogen und diese auch in Deutschland verkauft.
Ich beabsichtige nun, mit Österreich Handel zu betreiben. D. h., ich möchte Waren (Parfüm etc.) aus Österreich beziehen und
diese in Deutschland an Privatpersonen verkaufen.
Durch meine UST-ID würde ich Rechnungen aus Österreich ja ohne Mehrwertsteuer bekommen. Diese muss ich dann in
Deutschland abführen (19 % bzw. 7 %). Bisher habe ich folgendes gefunden:
Eintragung im Elster-Formular unter
"Steuerpflichtige innengemeinschaftliche Erwerbe"
Felder 33 oder 34
Frage: Ist dies denn nun ein steuerpflichtiger Erwerb? Ich bekomme doch die Ware ohne Steuer; oder bezieht
sich das steuerpflichtig dann im Inland, also Deutschland?
Wenn ich nun im Elster-Formular die Hilfefunktion bei diesen Felder anklicke, dann erscheint im Hilfetext der Hinweis,
daß ich bei Nutzung dieser Felder dann eine Meldung an die Intrahandelsstatistik, also die zusammenfassende Meldung,
zusätzlich noch angeben muss.
Schaue ich mir nun die Erklärungen zu der zusammenfassenden Meldung an, dann erscheint hier der Hinweis, daß ich diese
Meldung nur ausfüllen bzw. abgeben muss, wenn ich Waren von Deutschland in das EU-Ausland verkaufe. Aber ich beziehe ja
Waren aus Österreich und verkaufe diese in Deutschland.
Vorsteuer ist Feld 56?
Weiß hier jemand Rat?
Lieben Dank für Eure Antworten und schöne Pfingsten!!!
ich habe folgendes Anliegen (wurde auch schon mal behandelt, allerdings sind mir einige Sachen noch unklar):
Bisher habe ich Waren von deutschen Unternehmen bezogen und diese auch in Deutschland verkauft.
Ich beabsichtige nun, mit Österreich Handel zu betreiben. D. h., ich möchte Waren (Parfüm etc.) aus Österreich beziehen und
diese in Deutschland an Privatpersonen verkaufen.
Durch meine UST-ID würde ich Rechnungen aus Österreich ja ohne Mehrwertsteuer bekommen. Diese muss ich dann in
Deutschland abführen (19 % bzw. 7 %). Bisher habe ich folgendes gefunden:
Eintragung im Elster-Formular unter
"Steuerpflichtige innengemeinschaftliche Erwerbe"
Felder 33 oder 34
Frage: Ist dies denn nun ein steuerpflichtiger Erwerb? Ich bekomme doch die Ware ohne Steuer; oder bezieht
sich das steuerpflichtig dann im Inland, also Deutschland?
Wenn ich nun im Elster-Formular die Hilfefunktion bei diesen Felder anklicke, dann erscheint im Hilfetext der Hinweis,
daß ich bei Nutzung dieser Felder dann eine Meldung an die Intrahandelsstatistik, also die zusammenfassende Meldung,
zusätzlich noch angeben muss.
Schaue ich mir nun die Erklärungen zu der zusammenfassenden Meldung an, dann erscheint hier der Hinweis, daß ich diese
Meldung nur ausfüllen bzw. abgeben muss, wenn ich Waren von Deutschland in das EU-Ausland verkaufe. Aber ich beziehe ja
Waren aus Österreich und verkaufe diese in Deutschland.
Vorsteuer ist Feld 56?
Weiß hier jemand Rat?
Lieben Dank für Eure Antworten und schöne Pfingsten!!!
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