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Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

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    Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

    Hallo liebe Community,

    ich habe folgendes Anliegen (wurde auch schon mal behandelt, allerdings sind mir einige Sachen noch unklar):

    Bisher habe ich Waren von deutschen Unternehmen bezogen und diese auch in Deutschland verkauft.

    Ich beabsichtige nun, mit Österreich Handel zu betreiben. D. h., ich möchte Waren (Parfüm etc.) aus Österreich beziehen und
    diese in Deutschland an Privatpersonen verkaufen.

    Durch meine UST-ID würde ich Rechnungen aus Österreich ja ohne Mehrwertsteuer bekommen. Diese muss ich dann in
    Deutschland abführen (19 % bzw. 7 %). Bisher habe ich folgendes gefunden:

    Eintragung im Elster-Formular unter

    "Steuerpflichtige innengemeinschaftliche Erwerbe"
    Felder 33 oder 34

    Frage: Ist dies denn nun ein steuerpflichtiger Erwerb? Ich bekomme doch die Ware ohne Steuer; oder bezieht
    sich das steuerpflichtig dann im Inland, also Deutschland?

    Wenn ich nun im Elster-Formular die Hilfefunktion bei diesen Felder anklicke, dann erscheint im Hilfetext der Hinweis,
    daß ich bei Nutzung dieser Felder dann eine Meldung an die Intrahandelsstatistik, also die zusammenfassende Meldung,
    zusätzlich noch angeben muss.

    Schaue ich mir nun die Erklärungen zu der zusammenfassenden Meldung an, dann erscheint hier der Hinweis, daß ich diese
    Meldung nur ausfüllen bzw. abgeben muss, wenn ich Waren von Deutschland in das EU-Ausland verkaufe. Aber ich beziehe ja
    Waren aus Österreich und verkaufe diese in Deutschland.

    Vorsteuer ist Feld 56?

    Weiß hier jemand Rat?

    Lieben Dank für Eure Antworten und schöne Pfingsten!!!

    #2
    AW: Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

    Natürlich ist das ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb, der Steuerpflichtige bist eben du. Dein österreichischer Lieferant nimmt die Lieferungen an dich in seine ZM auf.

    Die innergemeinschaftlichen Erwerbe sind grundsätzlich im Rahmen der Intrahandelsstatistik zu melden, das ist etwas anderes als die ZM.
    Nähere Informationen zur Intrahandelsstatistik erhältst du beim Statistischen Bundesamt, 65180 Wiesbaden, Telefon 0611 / 75-1, Telefax 0611 / 75-724000 sowie unter www.destatis.de.

    Was du als Felder bezeichnest, sind die Zeilen 33 und 34. Es ist besser, bei Forumsbeiträgen die Kennzahlen der Felder zu verwenden, also 89 und 93!

    Die Vorsteuer gehört richtig unter der Kennzahl 61 (Zeile 57) eingetragen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Natürlich ist das ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb, der Steuerpflichtige bist eben du. Dein österreichischer Lieferant nimmt die Lieferungen an dich in seine ZM auf.

      Die innergemeinschaftlichen Erwerbe sind grundsätzlich im Rahmen der Intrahandelsstatistik zu melden, das ist etwas anderes als die ZM.
      Nähere Informationen zur Intrahandelsstatistik erhältst du beim Statistischen Bundesamt, 65180 Wiesbaden, Telefon 0611 / 75-1, Telefax 0611 / 75-724000 sowie unter www.destatis.de.

      Was du als Felder bezeichnest, sind die Zeilen 33 und 34. Es ist besser, bei Forumsbeiträgen die Kennzahlen der Felder zu verwenden, also 89 und 93!

      Die Vorsteuer gehört richtig unter der Kennzahl 61 (Zeile 57) eingetragen!
      Lieben Dank für die schnelle Antwort.

      War mir bis jetzt nicht klar, daß die Statistik und die zentrale Meldung unterschiedliche Dinge sind.
      Also, hoffe, daß ich das jetzt richtig verstanden habe: Die ZM muss der Unternehmer abgeben, welcher
      Waren ins EU-Ausland liefert. Also in meinem Fall, daß österreichische Unternehmen!?

      Und diese Statistik muss ich abgeben, aber nur, wenn ich bestimmte Bedingungen erfülle (Deutschland: Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang) sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Wert von jeweils 500.000 Euro bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten 800.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben.)

      Als Kleinunternehmer werde ich da wohl nicht hinkommen :-)

      Die Vorsteuer also bei: 57
      Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)

      und nicht bei
      56
      Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG)

      Kommentar


        #4
        AW: Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

        Die Vorsteuer also bei: 57
        Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)
        Nein, Einfuhrumsatzsteuer wäre die Zeile 58! Darum ist es besser, Kennzahlen anzugeben!
        Angehängte Dateien
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es ist besser, bei Forumsbeiträgen die Kennzahlen der Felder zu verwenden, also 89 und 93!
          ... so wie es auch keine schlechte Idee gewesen wäre, mal drauf hinzuweisen, dass es Dir um die Umsatzsteuer-Voranmeldung geht, nicht etwa um die EÜR oder Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Auch die Angabe des Jahres ist natürlich kein Fehler.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nein, Einfuhrumsatzsteuer wäre die Zeile 58!
          Wie viele Jahre Charlie da zurückgegangen ist, keine Ahnung. Die Voranmeldung 2018 sieht anders aus.

          Und warum das Thema geschlossen wurde, das versteh sonst einer
          Angehängte Dateien

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            #6
            AW: Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

            Irgendwie habe ich bei dem Screenshot eine Voranmeldung vom Dezember 2017 erwischt. Tut mir leid, bestätigt aber letztlich, dass es sinnvoller ist, die Kennzahlen zu verwenden, die haben in der Regel doch eine

            längere Gültigkeit als die Zeilennummern.

            Keine Ahnung, warum das Thema geschlossen wurde.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Irgendwie habe ich bei dem Screenshot eine Voranmeldung vom Dezember 2017 erwischt
              Tatsächlich! Ich hatte mir fest eingebildet, dass es keine Unterschiede zwischen der Voranmeldung für 2017 und der für 2018 gibt.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              bestätigt aber letztlich, dass es sinnvoller ist, die Kennzahlen zu verwenden
              Das seh ich ganz genauso!

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Keine Ahnung, warum das Thema geschlossen wurde.
              Danke fürs Wieder-Aufmachen (nehme an dass Du das gemacht hast)!

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                #8
                AW: Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

                Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                ... so wie es auch keine schlechte Idee gewesen wäre, mal drauf hinzuweisen, dass es Dir um die Umsatzsteuer-Voranmeldung geht, nicht etwa um die EÜR oder Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Auch die Angabe des Jahres ist natürlich kein Fehler.
                ja, sorry, hatte ich vergessen anzugeben, daß es sich um die UST-Voranmeldung handelt.

                Aber letztendlich ist die Verbuchung der österr. Lieferung ja auch geklärt worden.
                Lieben Dank an Euch!

                Beim Verkauf in Deutschland bleibt ja, denke ich, alles so wie es bisher war (also Rechnung von einem deutschen Unternehmen, Verkauf in D an privat)

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                  #9
                  AW: Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

                  Natürlich habe ich es wieder geöffnet. Sonst hätte ich ja meinen Fehler nicht kommentieren können.

                  Ich habe mein Muster schon aktualisiert. Die alte Zeile 53 (Kennzahl 65): Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform ... ist 2018 entfallen.

                  Und warum das Thema geschlossen wurde, das versteh sonst einer
                  Ich denke gerade darüber nach, wie man in einem geschlossenen Thema die Frage stellen kann, warum das Thema geschlossen wurde.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Handel mit Österreich - Eintrag ins Elster-Formular

                    Zitat von Charlie24
                    Ich denke gerade darüber nach, wie man in einem geschlossenen Thema die Frage stellen kann, warum das Thema geschlossen wurde.
                    Gut, gell!

                    Ich denke dass Du das auch kannst, nur dass Dus vielleicht nie probiert hast. Mein Alter Ego kanns jedenfalls nicht.

                    Ich finds aber gut dass mirkolange nochmal die Gelegenheit bekommen hat, sich zu äußern!

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