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Auszug ins Ausland und Steuererklärung

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    Auszug ins Ausland und Steuererklärung

    Halli hallo freundliches ELSTER-FORUM-Team,

    leider finde ich kein passendes Thema im Forum zu meinem Fall.
    Kurz zusammengefasst:

    1) Von 01.01.19 bis 31.03.19 arbeitete ich als angestellt in DE (mit Wohnsitz in DE)
    2) Von 01.04.19 bis 31.12.19 arbeitete ich als selbständig in IT (mit Wohnsitz in IT und komplett abgemeldet)

    Da ich eine Steuererklärung wegen des Progressionsvorbehalts abgeben muss, habe ich schon den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage "Vorsorgeaufwand" ausgefüllt.

    Soll ich nun nur die Anlage WA-Est ausfüllen oder auch die Anlage S oder AUS? (Da ich jetzt selbständig bin?)

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Meines Erachtens reicht es, deine Einkünfte in Italien in der Anlage WA-Est anzugeben. Einkünfte sind der Gewinn aus deiner

    selbstständigen Tätigkeit in Italien, wobei für die Gewinnermittlung deutsches Steuerrecht gilt. Dieser Gewinn unterliegt dann im

    Jahr des Wegzugs dem Progressionsvorbehalt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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