Halli hallo freundliches ELSTER-FORUM-Team,
leider finde ich kein passendes Thema im Forum zu meinem Fall.
Kurz zusammengefasst:
1) Von 01.01.19 bis 31.03.19 arbeitete ich als angestellt in DE (mit Wohnsitz in DE)
2) Von 01.04.19 bis 31.12.19 arbeitete ich als selbständig in IT (mit Wohnsitz in IT und komplett abgemeldet)
Da ich eine Steuererklärung wegen des Progressionsvorbehalts abgeben muss, habe ich schon den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage "Vorsorgeaufwand" ausgefüllt.
Soll ich nun nur die Anlage WA-Est ausfüllen oder auch die Anlage S oder AUS? (Da ich jetzt selbständig bin?)
Vielen Dank im Voraus!
leider finde ich kein passendes Thema im Forum zu meinem Fall.
Kurz zusammengefasst:
1) Von 01.01.19 bis 31.03.19 arbeitete ich als angestellt in DE (mit Wohnsitz in DE)
2) Von 01.04.19 bis 31.12.19 arbeitete ich als selbständig in IT (mit Wohnsitz in IT und komplett abgemeldet)
Da ich eine Steuererklärung wegen des Progressionsvorbehalts abgeben muss, habe ich schon den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage "Vorsorgeaufwand" ausgefüllt.
Soll ich nun nur die Anlage WA-Est ausfüllen oder auch die Anlage S oder AUS? (Da ich jetzt selbständig bin?)
Vielen Dank im Voraus!
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