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Werbungskosten b. Erwerbsminderungsrente

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    Werbungskosten b. Erwerbsminderungsrente

    Hallo,

    meine Frau bekommt Erwerbsminderungsrente.
    Also keine Altersrente.
    Im Elster- Programm habe ich die Werbekosten-Pauschale von 920,-€ eingegeben.
    Dort erhalte ich
    "Sie haben Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, jedoch keinen Arbeitslohn"???
    Es fallen aber Werbungskosten an wie Gewerkschaft, Kontogebühren u.s.w.

    Was ist zu beachten und wo und wie sind die Werbungskosten der Frau einzutragen?
    Warum keine Pauschale die Rente ist nur auf Zeit und könnte jederzeit wegfallen.

    Danke für Antworten

    #2
    AW: Werbungskosten b. Erwerbsminderungsrente

    Normale Rente ist auf der Anlage R einzutragen und dementsprechend dort auch die Werbungskosten.

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      #3
      AW: Werbungskosten b. Erwerbsminderungsrente

      Hallo,

      in der Anlage R ist aber nichts vorgesehen für Werbungskosten.
      Sind die Werbungskosten v. 920,- € auch für Rentner mit zur
      Zeit Erwerbsminderungsrente vorgesehen und wo eintragen?

      Danke für Antworten

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        #4
        AW: Werbungskosten b. Erwerbsminderungsrente

        Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
        Normale Rente ist auf der Anlage R einzutragen und dementsprechend dort auch die Werbungskosten.
        Zeilen 47 ff

        Zitat von Käse Beitrag anzeigen
        Sind die Werbungskosten v. 920,- € auch für Rentner mit zur
        Zeit Erwerbsminderungsrente vorgesehen
        Nein

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          #5
          AW: Werbungskosten b. Erwerbsminderungsrente

          Hallo,

          ich habe mal eine grundsätzliche Frage zu den Werbungskosten bei Erwerbsminderungsrenten. Was zählt eigentlich zu den Werbungskosten in diesem Zusammenhang bzw. was käme in Frage?
          Wenn man die klassische Bedeutung der Werbungskosten, als Aufwand zur Erzielung der Einnahmen heranzieht, kommt meines Erachtens kaum etwas in Frage, was man absetzen könnte. Vielleicht Rechtsanwaltshonorare für das Einklagen der Rente oder Gutachtenkosten, etc.
          Da man als Erwerbsgeminderter ja auch häufig Arztbesuche hat, wäre auch denkbar, die Kosten der Arztbesuche abzusetzen (z.B. über die Fahrtkostenpauschale). Ist dies von der Finanzverwaltung anerkannt, oder werden Arzt- und Krankheitskosten auch in derartigen Fällen nur bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt?

          Über einen Gedankenaustausch würde ich mich freuen.
          Grüße

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            #6
            AW: Werbungskosten b. Erwerbsminderungsrente

            Hallo,

            stellen Sie sich selber eine Frage:

            Dienen die Arztbesuche hauptsächlich dem Erhalt Ihrer Gesundheit oder dem Erhalt Ihrer Rente? Wenn es um die Gesundheit geht, dann sind es außergewöhnliche Belastungen.

            Wenn Sie ausschließlich zum Arzt gehen, weil Sie sonst keine Rente mehr bekommen würden (analog zu den Rechtsanwaltskosten zum Einklagen der Rente) KÖNNTEN sie als Werbungskosten angesetzt werden.

            Da aber grds. jeder Arztbesuch privat veranlasst ist, werden sie voraussichtlich nicht berücksichtigt.

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