Guten Abend.
Meine Fragen sind folgendes, wenn ich nach einer Eheschließung meine Steuererklärung ausfühle dann:
1. Muss ich separat 2 mal Anlage N, eine für mich andere für meine Frau, ausfühlen? Auch in der Fall, wenn meine Frau nur Mutterschaftsgeld und Arbeitslosengeld erhalten hat.
Sonst habe ich dass in der Zeile 38 Hauptvordrück eingegeben. Aber kann ich nirgendswo auser Anlage N eingeben, dass meine Frau Steurklasse 5 hat.
2. Wieso ändert sich nicht bei der Anlage N erstatende Betrag, wenn ich St.Klasse ändere z. B. von 1 zu 3. Damit soll den Steuerlast berechnen, oder nicht?
Meine Fragen sind folgendes, wenn ich nach einer Eheschließung meine Steuererklärung ausfühle dann:
1. Muss ich separat 2 mal Anlage N, eine für mich andere für meine Frau, ausfühlen? Auch in der Fall, wenn meine Frau nur Mutterschaftsgeld und Arbeitslosengeld erhalten hat.
Sonst habe ich dass in der Zeile 38 Hauptvordrück eingegeben. Aber kann ich nirgendswo auser Anlage N eingeben, dass meine Frau Steurklasse 5 hat.
2. Wieso ändert sich nicht bei der Anlage N erstatende Betrag, wenn ich St.Klasse ändere z. B. von 1 zu 3. Damit soll den Steuerlast berechnen, oder nicht?
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