Hallo,
ich bin neu hier und benötige bitte Hilfe bei der Anlage "R" des Elsterformulars.
Leider komme ich über Google, Erklärungen zu Elster "R" etc. nicht wirklich weiter.
Seit 01.12.2007 beziehe ich Witwenrente, seit 01.12.2017 zusätzlich Altersrente.
Über beide Renten bekomme ich jeweils eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung, welcher Betrag in welche Zeile der Anlage "R" einzutragen ist.
Also addiere ich die jeweiligen Beträge und trage die Summen in die entsprechenden Zeilen der Anlage "R" ein.
Nur bei Zeile 7 "Rentenbeginn" komme ich ins Schleudern. Ich hatte dort den Beginn meiner Altersrente, also 01.12.2017, eingetragen - und in Zeile 8 "Vorhergehende Rente" den Beginn meiner Witwenrente mit 01.12.2007. Erschien mir irgendwie logisch ...
In Zeile 6 habe ich natürlich den enthaltenen Rentenanpassungsbetrag -aus der Witwenrente- eingetragen.
Bei diesen Eintragungen bekomme ich Fehlermeldungen von Elster: "Der Rentenanpassungsbetrag zu einer Leibrente ist im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr unzulässig (1. Rente, Angabe bei gesetzlichen Renten, Rentenarten 1, 2, 3, 9; steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebensparter(in) A)."
Trage ich also in Zeile 7 "Rentenbeginn" den Beginn meiner Witwenrente 01.12.2007 ein?
Der Beginn meiner Altersrente (01.12.2017) interessiert niemanden, zumindest nicht Elster, verstehe ich das richtig?
Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich geschildert.
Erst einmal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße
AnnaMari
ich bin neu hier und benötige bitte Hilfe bei der Anlage "R" des Elsterformulars.
Leider komme ich über Google, Erklärungen zu Elster "R" etc. nicht wirklich weiter.
Seit 01.12.2007 beziehe ich Witwenrente, seit 01.12.2017 zusätzlich Altersrente.
Über beide Renten bekomme ich jeweils eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung, welcher Betrag in welche Zeile der Anlage "R" einzutragen ist.
Also addiere ich die jeweiligen Beträge und trage die Summen in die entsprechenden Zeilen der Anlage "R" ein.
Nur bei Zeile 7 "Rentenbeginn" komme ich ins Schleudern. Ich hatte dort den Beginn meiner Altersrente, also 01.12.2017, eingetragen - und in Zeile 8 "Vorhergehende Rente" den Beginn meiner Witwenrente mit 01.12.2007. Erschien mir irgendwie logisch ...
In Zeile 6 habe ich natürlich den enthaltenen Rentenanpassungsbetrag -aus der Witwenrente- eingetragen.
Bei diesen Eintragungen bekomme ich Fehlermeldungen von Elster: "Der Rentenanpassungsbetrag zu einer Leibrente ist im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr unzulässig (1. Rente, Angabe bei gesetzlichen Renten, Rentenarten 1, 2, 3, 9; steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebensparter(in) A)."
Trage ich also in Zeile 7 "Rentenbeginn" den Beginn meiner Witwenrente 01.12.2007 ein?
Der Beginn meiner Altersrente (01.12.2017) interessiert niemanden, zumindest nicht Elster, verstehe ich das richtig?
Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich geschildert.
Erst einmal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße
AnnaMari
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