In welches Formular muß ich die erhöhte Absetzung für ein Baudenkmal ( §7i) eingeben?
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Keine Ankündigung bisher.
§ 7i Erhöhte Absetzung bei Baudenkmal
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Das gehört meines Wissens in die Anlage FWFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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In die Anlage FW kommt es nur, wenn das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken dient oder nicht genutzt wird. Dann erfolgt eine Berücksichtigung als Sonderausgaben nach § 10f oder § 10 g EStG.
Sofern das Gebäude der Einkünfteerzielung dient, ist die Abschreibung in der entsprechenden Anlage zu erklären (z.B. Anlage V oder bei einem Gewerbe in der EÜR).Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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