Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

§ 7i Erhöhte Absetzung bei Baudenkmal

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Beamtenschweiß
    antwortet
    In die Anlage FW kommt es nur, wenn das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken dient oder nicht genutzt wird. Dann erfolgt eine Berücksichtigung als Sonderausgaben nach § 10f oder § 10 g EStG.

    Sofern das Gebäude der Einkünfteerzielung dient, ist die Abschreibung in der entsprechenden Anlage zu erklären (z.B. Anlage V oder bei einem Gewerbe in der EÜR).

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Das gehört meines Wissens in die Anlage FW

    Einen Kommentar schreiben:


  • Etterer
    hat ein Thema erstellt § 7i Erhöhte Absetzung bei Baudenkmal.

    § 7i Erhöhte Absetzung bei Baudenkmal

    In welches Formular muß ich die erhöhte Absetzung für ein Baudenkmal ( §7i) eingeben?
Lädt...
X