In die Anlage FW kommt es nur, wenn das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken dient oder nicht genutzt wird. Dann erfolgt eine Berücksichtigung als Sonderausgaben nach § 10f oder § 10 g EStG.
Sofern das Gebäude der Einkünfteerzielung dient, ist die Abschreibung in der entsprechenden Anlage zu erklären (z.B. Anlage V oder bei einem Gewerbe in der EÜR).
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
§ 7i Erhöhte Absetzung bei Baudenkmal
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