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Reisekosten in Anlage N Pflcht wenn man alles vom Arbeitgeber erstattet bekommen hat?

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    Reisekosten in Anlage N Pflcht wenn man alles vom Arbeitgeber erstattet bekommen hat?

    Hallo,

    ich habe einiges gelesen und bin verwirrt.

    Ich habe letztes Jahr Dienstreisen gehabt. Hotel und Mietwagen hat Arbeitgeber direkt erstattet (ich musste nie etwas vorlegen).

    Nun zu den Verpflegungspauschalen: diese hat der Arbeitgeber mir erstattet. In der Lohnsteuerbescheinigung steht nun in Zeile 21 (steuerfreie Verpflegungszuschüsse) ein Betrag von knapp 120 EUR.

    Nun 2. Fragen:

    1. Was muss ich nun tun? Muss ich nun in Elster bei den Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung zwangsweise etwas eintragen? Das wäre eine Menge Arbeit, da ich dann mehr als 20 Reisen nachschauen muss.

    2. In den Jahren zuvor hat trotz Dienstreisen der Arbeitgeber gar nichts bei steuerfreien Verpflegungszuschüssen in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, obwohl ich die Pauschelen direkt abgerechnet bekam. Wieso ist das mal so und mal so?

    Danke vorab.

    #2
    AW: Reisekosten in Anlage N Pflcht wenn man alles vom Arbeitgeber erstattet bekommen

    Hallo,
    zu 1. würde ich das an Deiner Stelle tun, um Fehler in der Berechnung zu vermeiden, auch wenn es vielleicht eine 0-Nummer wird.

    zu 2. Frage Deinen Arbeitgeber, warum er es diesmal so gemacht hat.
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Reisekosten in Anlage N Pflcht wenn man alles vom Arbeitgeber erstattet bekommen

      Puh das wird ne Menge Arbeit...also 52-55 ausfüllen, was die Pauschalen/Tage betrifft.
      Wie ermittle ich die Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung korrekt? Schreibe ich einfach von den Dienstreiseabrechnungen ab?

      Wo - also in welche Zeile - muss ich Kosten wie Bustickets eingeben? Zeile 50?

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        #4
        AW: Reisekosten in Anlage N Pflcht wenn man alles vom Arbeitgeber erstattet bekommen

        Wenn alles steuerfrei erstattet wurde, musst du eigentlich nur die Verpflegungspauschalen erklären, sonst riskierst du eine Nachversteuerung dieses Betrags.

        Die Kürzung für das Frühstück im Hotel beträgt pauschal 20% eines vollen Tagegelds, also im Inland 4,80 €. So dramatisch ist das deinen knapp 120 € ja wirklich nicht.

        Der AG ist verpflichtet, die Reisekosten im Lohnkonto aufzuzeichnen und die Verpflegungszuschüsse in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben, wenn ihn das Betriebsstättenfinanzamt

        nicht davon befreit hat. Nachfragen bringen da nichts!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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