Liebes Forum,
ihr habt mir schonmal super geholfen, jetzt hänge ich erneut mit einer "Anwendungsfrage" für Elster. Ich habe jedes Jahr das Problem, dass ich die Steuererklärung nicht zum 31.Mai abgeben kann, weil zu diesem Zeitpunkt bei einer Mietwohnung noch keine Nebenkostenabrechnung vorliegt. Sie wird frühestens Mitte Juni von der Hausverwaltung erstellt. Dadurch kann ich die Anlage V -zumindest was die Werbungskosten betrifft- nicht ausfüllen.
Wie jedes Jahr (seit 20 Jahren) habe ich mit dieser Begründung eine Fristverlängerung beim Finanzamt erbeten, was bisher nie ein Problem war. Nur dieses Jahr wurde dieser Antrag abgelehnt, ich muss bis 31.5. abgeben. Das wäre kein Problem, der Rest ist ja schon fertig. Aber .. wie mache ich das mit der zu 2/3 unvollständigen Anlage V???
Ich kann die Einnahmen in Anlage V eintragen, die jährlich gleiche Abschreibung auch, aber keinerlei Nebenkosten, Reparaturen ect.. Was mache ich mit diesen Feldern? Text eintragen geht nicht und wenn ich NULL reinschreibe, denkt das Finanzamt vielleicht, ich hätte einfach keine Werbungskosten gehabt... MIST!
Kann mir einer einen Rat geben? Das Feld "Belege werden nachgereicht" trifft die Sache ja auch nicht, oder? Es fehlen ja nicht die Belege, Rechnungen o.ä., sondern es fehlen sämtliche Zahlen aus der Hausgeldabrechnung, Kosten für Reparaturen, Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage und die Zinsen dafür (die ich eigentlich in Anlage KAP eintragen müsste).
Bitte dringend um Hilfe, der 31.Mai naht leider mit großen Schritten!
Ganz lieben Dank für Eure Mühe von Charlotte
ihr habt mir schonmal super geholfen, jetzt hänge ich erneut mit einer "Anwendungsfrage" für Elster. Ich habe jedes Jahr das Problem, dass ich die Steuererklärung nicht zum 31.Mai abgeben kann, weil zu diesem Zeitpunkt bei einer Mietwohnung noch keine Nebenkostenabrechnung vorliegt. Sie wird frühestens Mitte Juni von der Hausverwaltung erstellt. Dadurch kann ich die Anlage V -zumindest was die Werbungskosten betrifft- nicht ausfüllen.
Wie jedes Jahr (seit 20 Jahren) habe ich mit dieser Begründung eine Fristverlängerung beim Finanzamt erbeten, was bisher nie ein Problem war. Nur dieses Jahr wurde dieser Antrag abgelehnt, ich muss bis 31.5. abgeben. Das wäre kein Problem, der Rest ist ja schon fertig. Aber .. wie mache ich das mit der zu 2/3 unvollständigen Anlage V???
Ich kann die Einnahmen in Anlage V eintragen, die jährlich gleiche Abschreibung auch, aber keinerlei Nebenkosten, Reparaturen ect.. Was mache ich mit diesen Feldern? Text eintragen geht nicht und wenn ich NULL reinschreibe, denkt das Finanzamt vielleicht, ich hätte einfach keine Werbungskosten gehabt... MIST!
Kann mir einer einen Rat geben? Das Feld "Belege werden nachgereicht" trifft die Sache ja auch nicht, oder? Es fehlen ja nicht die Belege, Rechnungen o.ä., sondern es fehlen sämtliche Zahlen aus der Hausgeldabrechnung, Kosten für Reparaturen, Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage und die Zinsen dafür (die ich eigentlich in Anlage KAP eintragen müsste).
Bitte dringend um Hilfe, der 31.Mai naht leider mit großen Schritten!
Ganz lieben Dank für Eure Mühe von Charlotte
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