Ich bin selbständig. Wenn ich durch im Jahr 2016 vorab zuviel bezahlte Steuern im Jahr 2017 vom Finanzamt auch Kirchensteuer zurückerhalten habe, muss ich diesen Betrag bei der Steuererklärung für das Jahr 2017 im Hauptvordruck in Zeile 42 unter "2017 erstattet" eintragen? Nach meinem Verständnis müsste dieser Betrag unberücksichtigt bleiben (da er ja einer zu hohen Zahlung von mir entstammt), aber vielleicht übersehe ich bei der Hitze auch den entscheidenden Punkt.
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Kurze Kirchensteuer-Frage
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AW: Kurze Kirchensteuer-Frage
Zitat von BartS1975 Beitrag anzeigenDanke, aber siehe mein Edit. Warum ist das so? Weil es dennoch eine Einnahme im Jahr 2017 darstellt?
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AW: Kurze Kirchensteuer-Frage
Die im Jahr davor bezahlte Kirchensteuer hast du doch im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe geltend gemacht und wenn du einen Teil davon im nächsten Jahr wieder zurück erhältst,
ist doch logisch, dass das bei den Sonderausgaben abgezogen wird.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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