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Kurze Kirchensteuer-Frage

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    Kurze Kirchensteuer-Frage

    Ich bin selbständig. Wenn ich durch im Jahr 2016 vorab zuviel bezahlte Steuern im Jahr 2017 vom Finanzamt auch Kirchensteuer zurückerhalten habe, muss ich diesen Betrag bei der Steuererklärung für das Jahr 2017 im Hauptvordruck in Zeile 42 unter "2017 erstattet" eintragen? Nach meinem Verständnis müsste dieser Betrag unberücksichtigt bleiben (da er ja einer zu hohen Zahlung von mir entstammt), aber vielleicht übersehe ich bei der Hitze auch den entscheidenden Punkt.
    Zuletzt geändert von BartS1975; 29.05.2018, 12:59.

    #2
    AW: Kurze Kirchensteuer-Frage

    Hallo BartS1975,

    richtig erkannt, alles was im jeweiligen Kalenderjahr gezahlt oder erstattet wurde wird angegeben.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kurze Kirchensteuer-Frage

      Kurze Antwort: ja

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        #4
        AW: Kurze Kirchensteuer-Frage

        Danke, aber siehe mein Edit. Warum ist das so? Weil es dennoch eine Einnahme im Jahr 2017 darstellt?

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          #5
          AW: Kurze Kirchensteuer-Frage

          Hallo BartS1975,

          weil der Zufluss in 2017 war, gehört es dort rein.

          Tschüß

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            #6
            AW: Kurze Kirchensteuer-Frage

            Okay, danke.

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              #7
              AW: Kurze Kirchensteuer-Frage

              Zitat von BartS1975 Beitrag anzeigen
              Danke, aber siehe mein Edit. Warum ist das so? Weil es dennoch eine Einnahme im Jahr 2017 darstellt?
              Und genau deswegen muss es ja als Erstattung (das Finanzamt hat das zuviel gezahlte wieder zurück überwiesen) in 2017 angegeben werden.

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                #8
                AW: Kurze Kirchensteuer-Frage

                Die im Jahr davor bezahlte Kirchensteuer hast du doch im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe geltend gemacht und wenn du einen Teil davon im nächsten Jahr wieder zurück erhältst,

                ist doch logisch, dass das bei den Sonderausgaben abgezogen wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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