Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitszimmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Arbeitszimmer

    Hallo zusammen,
    irgendwie habe ich ein Verständnisproblem beim Thema Arbeitszimmer.
    Seit September 2019 nutze ich ein home office. Es handelt sich dabei um ein eigenes Zimmer im eigenen Haus. Das Zimmer wird überwiegend für das home office genutzt.
    Ich habe meinen Arbeitsplatz in der Firma abgebaut und bei mir zu Hause aufgebaut. Ich habe also in der Firma keinen eigenen Arbeitsplatz mehr.
    Wenn ich meine Tätigkeit in der Firma ausübe (Teamsitzung, Schulungen oder auch nur, um den Kontakt zu den Kollegen nicht abreissen zu lassen) muss ich einen freien Arbeitsplatz von Kollegen die abwesend sind (Urlaub, Krankheit) benutzen.

    Kommt in diesem Fall nur die Pauschal in Höhe von 1.250 € zum tragen oder können die Aufwendungen für das Zimmer (Zinsen, Wasser, Strom, Heizung, Versicherungen, Müllabfuhr usw.) anteilig in Ansatz gebracht werden?

    Vielen Dank im voraus

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht, nicht die elektronische Steuererklärung. Pauschal geht auch bei den 1.250,00 € nichts, die Kosten musst du immer darlegen.

    Grundsätzlich ist ein Arbeitszimmer nicht absetzbar: Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

    In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht,

    wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Außerdem muss es auch tatsächlich ein Arbeitszimmer sein. Das scheint bei Dir aber gar nicht gegeben zu sein, wenn Du das Zimmer nur "überwiegend" für Home Office verwendest. Daher bleibt es dann sogar bei 0 €. Aber wie schon erwähnt, das ist Steuerrecht und hat nichts mit Elster oder Elsterformular zu tun, sondern mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      Lädt...
      X