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Falsche Steuerberechnung bei Unterhalt als Sonderausgabenabzug (Real-Splitting)

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    Falsche Steuerberechnung bei Unterhalt als Sonderausgabenabzug (Real-Splitting)

    Steuerberechnung bei Sonderausgabenabzug (Real-Splitting)
    Wenn Wert der eingetragenen geleisteten Unterhaltszahlungen größer als der Max.-Betrag Euro 13.805 ist, z.B. Euro 20.000, wird fälschlicherweise bei der Steuerberechnung in Elsterformular der eingetragene gesamte Betrag Euro 20.000 steuermindernd abgezogen.

    #2
    AW: Falsche Steuerberechnung bei Unterhalt als Sonderausgabenabzug (Real-Splitting)

    Stimmt, aber das ist leider nicht der einzige Fehler im Steuerberechnungsmodul für 2017. Früher wurden solche Fehler in der Regel bis April behoben, heuer geht das ziemlich zäh.

    Es macht Sinn, solche Fehler an die Hotline zu melden: hotline@elster.de
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Falsche Steuerberechnung bei Unterhalt als Sonderausgabenabzug (Real-Splitting)

      Das ist m. E. kein Fehler sondern Absicht:
      - der Höchstbetrag erhöht sich um übernommene Beiträge zur Basis-KV
      - es kann auch vorkommen, dass eine Person Leistungen an mehrere Ex-Ehepartner bezahlt

      Es wundert mich allerdings, dass kein Prüfhinweis ausgegeben wird, welcher auf den Höchstbetrag hinweist.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Falsche Steuerberechnung bei Unterhalt als Sonderausgabenabzug (Real-Splitting)

        - der Höchstbetrag erhöht sich um übernommene Beiträge zur Basis-KV
        Diese Beiträge müssen allerdings zusätzlich angegeben werden und könnten deshalb in die Prüfung des Höchstbetrages einbezogen werden.

        - es kann auch vorkommen, dass eine Person Leistungen an mehrere Ex-Ehepartner bezahlt
        Es lässt sich jeder Ex-Partner getrennt eintragen und das sollte wohl auch so gemacht werden, da ja auch die ID-Nummern der unterstützten Person anzugeben sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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