Steuerberechnung bei Sonderausgabenabzug (Real-Splitting)
Wenn Wert der eingetragenen geleisteten Unterhaltszahlungen größer als der Max.-Betrag Euro 13.805 ist, z.B. Euro 20.000, wird fälschlicherweise bei der Steuerberechnung in Elsterformular der eingetragene gesamte Betrag Euro 20.000 steuermindernd abgezogen.
Wenn Wert der eingetragenen geleisteten Unterhaltszahlungen größer als der Max.-Betrag Euro 13.805 ist, z.B. Euro 20.000, wird fälschlicherweise bei der Steuerberechnung in Elsterformular der eingetragene gesamte Betrag Euro 20.000 steuermindernd abgezogen.
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