Anlage V Werbung/Betriebskosten Kann ich in der Anlage V auch Kleinreparaturen oder Büromaterial (Kosten für Mietverträge) eintragen? Wenn ja wo?
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V Werbungkosten
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AW: Anlage V Werbungkosten
Reparaturen gehören zum Erhaltungsaufwand (Zeile 39 oder 40), Büromaterial gehört zu den Verwaltungskosten (Zeile 47).Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Anlage V Werbungkosten
Zitat von biwei Beitrag anzeigen...
Wie funktioniert das bei möblierter Vermietung. Geht das auch unter Erhaltungsaufwand? Muss das extra vermerkt werden?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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